Abmahnung der Kamindoktor International GmbH durch die Anwaltskanzlei Die Patenterie wegen Wettbewerbsverstößen
Die Abmahnung der Kamindoktor International GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben führt die Anwaltskanzlei „Die Patenterie“ näher aus, dass unser Mandant mehrere wettbewerblich relevante Irreführungen begangen haben soll. Zum einen soll unser Mandant mit der Ausübung von wesentlichen Tätigkeiten des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks werben. Dabei sei er mit einer solchen Tätigkeit aber nicht in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen oder führe solche Tätigkeiten durch einen geeigneten Subunternehmer aus. Dieses Verhalten verstoße gegen §§ 3, 3 a und 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG.
Zum anderen soll unsere Mandantschaft unberechtigt die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ verwenden, was eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG darstelle. Des Weiteren rügt die Gegenseite, dass unser Mandant individuell auf Maß angefertigte Kamineinsätze bzw. Heizkassetten vertreibe, welche im Sinne der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) nicht ausreichend geprüft wurden. Dadurch würde sich unser Mandant einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Aufgrund dieser angeblichen Wettbewerbsverstöße machen die gegnerischen Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Hinsichtlich einer bestehenden Wiederholungsgefahr wird unsere Mandantschaft aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein bereits vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits als Muster beigefügt.
Darüber hinaus wird von unserer Mandantschaft verlangt, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die gegnerischen Rechtsanwälte berechnen diese Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von EUR 45.000,00 und in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, weshalb unserem Mandanten Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt EUR 1.706,94 in Rechnung gestellt werden. Zuzüglich soll unsere Mandantschaft die entstandenen Dokumentationskosten für die vorbenannten Rechtverstöße in Höhe von EUR 107,10 übernehmen, die durch die Beauftragung einer externen Firma zur gerichtsverwertbaren Dokumentation der angeblichen Rechtsverstöße entstanden sind. Insgesamt soll unser Mandant einen Betrag von EUR 1.814,04 an die Gegenseite zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kamindoktor International GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.