Abmahnung der PUMA SE durch die Göhmann Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an „PUMA“

27. August 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
769 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der PUMA SE, ausgesprochen durch die Göhmann Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch den Verkauf von T-Shirts auf eBay eine Markenrechtsverletzung an der Marke "PUMA" begangen zu haben.

Die Abmahnung der PUMA SE im Einzelnen

Nach Angaben der Göhmann Rechtsanwälte sei die PUMA SE alleinige und ausschließliche Markeninhaberin der Wort-/Bildmarke „PUMA“ und der eingetragenen Bildmarke. Weiter wird in dem Abmahnschreiben angeführt, die Waren würden in der Warenklasse 25 für „Bekleidung“ Schutz genießen, wobei der Schutzumfang äußerst breit gefasst sei, da es sich nach Auffassung der Gegenseite um eine der bekanntesten Marken im Sportbereich handele.

Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe auf der Internetseite www.ebay.de T-Shirts mit der Aufschrift „COMA“ zum Verkauf angeboten. Die Gegenseite sehe darin eine Verletzung ihrer Markenrechte. Als Argument werden hierbei Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Oberlandesgerichts Hamburg genannt, die Markenverletzungen u.a. an T-Shirts mit den Aufschriften „PUDEL“, „PUMBA“ und „COMA“ bejaht haben.

Unser Mandant wird deshalb dazu aufgefordert, die ihm vorgeworfene Handlung zu unterlassen. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zusätzlich ist sie der Auffassung, ihr stünden Schadensersatzansprüche in Höhe von EUR 3.267,10 gegen unseren Mandanten zu.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PUMA SE

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a