Abmahnung des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund Nichteinhaltung des Transparenzgebotes
Die Abmahnung des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V., geht es konkret darum, dass unser Mandant das Transparenzgebot bei Preisausschreiben und Gewinnspielen nicht eingehalten und daher auf wettbewerbswidrige Weise für ein Gewinnspiel geworben haben soll. Er habe innerhalb einer Werbeanzeige in einem Prospekt nicht alle erforderlichen Informationen aufgeführt. Unter anderem würden Verbraucher bei der Ankündigung nicht ausreichend über die Teilnahmebedingungen, die Modalitäten der Teilnahme, den Teilnahmeschluss sowie über den Veranstalter und die Gewinnchance informiert. Daher läge ein Verstoß i.S.d. § 5a Abs. 4 i.V.m. § 6 Nr. 4 TMG analog sowie bezüglich letzterem eine Irreführung über die Gewinnchance, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, vor.
Da Wiederholungsgefahr bestehe, wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Ein entsprechendes Exemplar ist dem Schreiben bereits beigefügt. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 220.- geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.