Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße in einem Online-Shop

19. August 2019
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Uns liegt ein Abmahnschreiben des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. Darin wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen des Verkaufsangebots seines Online-Shops begangen zu haben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

Konkret beanstandet der IDO Interessenverband in seinem Abmahnschreiben die Verwendung der Klausel „Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 1 Jahr ab Lieferung der Ware“. Dabei handelt es sich nach Aussage der Gegenseite um eine unzulässige Verkürzung der Verjährungsfrist und somit um eine unwirksame Klausel.

Außerdem moniert der IDO Interessenverband die Formulierung „Versicherter Versand per DHL“. Diese Aussage sei irreführend, weil die Transportgefahr beim Unternehmer liegt und er diese gar nicht auf den Verbraucher abwälzen kann.

Darüber hinaus informiere unser Mandant den Verbraucher vor dessen Vertragserklärung angeblich nicht in der geforderten transparenten Weise darüber, ob der Preis inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen ist. Zudem habe unsere Mandantschaft angeblich Waren in Fertigpackungen nach Volumen angeboten, ohne dazu den Grundpreis zu nennen.

Weiter sei unser Mandant dazu verpflichtet, dem Verbraucher auf seiner Webseite in klarer und verständlicher Weise an leicht zugänglicher Stelle einen klickbaren Link zur Online-Streitbeilegungsplattform zur Verfügung zu stellen. Außerdem habe er in unmittelbarer Nähe des Kontaktformulars auf die Datenschutzerklärung hinzuweisen.

Diese vorgeblich verbraucher- beziehungsweise kundenfeindlichen Vertragsbedingungen sowie falschen Verbraucherinformationen können nach Ansicht des IDO Interessenverbands dazu führen, dass der Verbraucher für ihn günstige Rechte nicht ausübt beziehungsweise in die Irre geführt wird. Unsere Mandantschaft habe daher einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern.

Unsere Mandantschaft habe insofern gegen die §§ 3, 3a, 5 und 5a UWG verstoßen und sich somit wettbewerbswidrig verhalten. Aufgrund dessen fordert der IDO Interessensverband unseren Mandanten zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Eine entsprechende vorformulierte Erklärung ist dem Abmahnschreiben bereits in Anlage beigefügt. Daneben soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 232,05.- tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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