Abmahnung des Herrn Ruslan Quindt durch die Rechtsanwälte Hager Hülsen wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlenden Links zur OS-Plattform und fehlerhafter und veraltete Angaben hinsichtlich des Widerrufrechts

06. März 2018
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Uns erreicht eine Abmahnung des Herrn Ruslan Quindt, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Hager Hülsen. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich wettbewerbswidrig verhalten zu haben. Konkret soll er keine Verlinkung zur OS-Plattform bereitgehalten sowie fehlerhafte und veraltete Angaben im Hinblick auf das Widerrufsrecht gemacht haben.

Die Abmahnung des Herrn Ruslan Quindt im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Hager Hülsen führen in dem Schreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seiner eBay-Angebote angeblich seiner Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 nicht in ausreichender Weise nachkomme. Zwar führe er die Internetadresse der Plattform am Ende seiner AGB innerhalb des eBay-Scrollfeldes an, dies genüge jedoch nicht den Anforderungen, wonach als Voraussetzung eines Links eine entsprechende Funktionalität („Klickbarkeit“) erforderlich sei.

Darüber hinaus soll unser Mandant widersprüchlich darüber belehren, wer die Rücksendekosten nach Ausübung des Widerrufsrechts zu tragen habe sowie unterschiedliche Widerrufsfristen anführen, was einen Verstoß gegen Artikel 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB darstelle. Darüber hinaus ist die Gegenseite der Auffassung, dass die Widerrufsbelehrung unseres Mandanten nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht. So soll er anführen, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat, dass im Falle des Widerrufs gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben sind und Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden müssen.

Auf Grund dieser vermeintlichen Verstöße wird unser Mandant dazu aufgefordert, einen Unterwerfungsvertrag zu unterzeichnen. Die Rechtsanwälte Hager Hülsen haben dem Abmahnschreiben einen Entwurf eines solchen Vertrags mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 887,27 bezahlen, die aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- berechnet wurden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Ruslan Quindt

Bei einem vorformulierten Unterwerfungsvertrag mit strafbewehrter Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da dieser oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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