Abmahnung der Warner Bros Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren TV-Folgen der Serie „The Flash“

05. April 2018
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten ab und machen Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an mehreren TV-Folgen der Serie „The Flash“ geltend.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss mehrere TV-Folgen der Serie „The Flash“ mit Hilfe des Filesharing-Programms „bittorrent“ unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. Konkret handele es sich dabei um die Folgen „The Flash – Borrowing Problems From The Future [The Flash – Zukunftsvisionen]; The Flash – Invasion!; The Flash – Mixed Signals und The Flash – Therefore I Am“ bzw. jeweils Teile davon. In diesem angeblichen Vorgehen sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und eine rechtswidrige Vervielfältigung der Werke zu sehen. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei – so wird jedenfalls angeführt – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem besagten Werk geltend zu machen.

Auf Grund dieses vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Schreiben bereits ein entsprechendes Muster einer solchen Erklärung beigefügt haben. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 1.350,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 281,30 – berechnet aus einem Gesamtgegenstandswert von EUR 2.350 – zu bezahlen. Insgesamt soll unser Mandant damit einen Betrag in Höhe von EUR 1.631,30 an die Gegenseite bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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