Abmahnungen der bonodo UG deuten auf Rechtsmissbrauch hin

18. Februar 2015
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Uns liegen Abmahnungen der bonodo UG vor, in denen Wettbewerbsverletzungen durch unsere Mandanten gerügt werden.

Die Abmahnungen der bonodo UG im Einzelnen

Unseren Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Angebote auf der Internetauktionsplattform eBay eine veraltete Widerrufsbelehrung zu verwenden.  Diese stimme angeblich nicht mit der seit 13.06.2014 geltenden Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie in deutsches Recht überein, wodurch die bonodo UG als vermeintlicher Mitbewerber unserer Mandanten nun ihr Recht verletzt sieht. Darüber hinaus soll es auch an dem erforderlichen Musterwiderrufsformular für Verbraucher fehlen.

Infolgedessen wird von unseren Mandanten zum einen gefordert, das beanstandete Verhalten binnen einer Frist von 72 Stunden zu unterlassen, sowie auf Grund dieses angeblichen Verstoßes einen außergerichtlichen Schadensersatz in Höhe von EUR 87,60 zu bezahlen. In diesem Zusammenhang gibt die bonodo UG einem fiktiven Gegenstandswert in Höhe von EUR 3.000,- an.

Was fällt auf an den Abmahnungen der bonodo UG?

Unseres Erachtens spricht hier viel dafür, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. Zum einen ergeben sich Indizien für eine Rechtsmissbräuchlichkeit bereits daraus, dass die Abmahnungen vollkommen offen lassen, auf welcher Rechtsgrundlage und welcher Berechnung sich der angebliche Schadensersatzanspruch ergeben soll. Ein Schadensersatzanspruch ist üblicher Weise bei solchen Wettbewerbsverstößen entweder nicht gegeben oder jedenfalls nicht in der Höhe berechenbar.

Weiter wird zwar die Unterlassung des angeblichen Vergehens gefordert, nicht jedoch die Abgabe einer Unterlassungserklärung, um damit einer Wiederholungsgefahr vorzubeugen. Es scheint, als zielen die Abmahnschreiben lediglich darauf ab, dass unsere Mandanten den geforderten Schadensersatz bezahlen. Außerdem handelte es sich bei den Angeboten unserer Mandanten jedenfalls zum Teil um Angebote bei eBay, die bereits vor langer Zeit beendet wurden. Schließlich hat die bonodo UG in der Vergangenheit mit Anwälten abgemahnt. Vermutlich glaubt diese nun durch die Geltendmachung von vermeintlichen wettbewerbsrechtlichen Ansprüche ohne Einschaltung von Rechtsanwälten Einnahmen generieren zu können.
Zudem ist derzeit noch nicht endgültig geklärt, ob es sich bei den abgemahnten eBay-Artikelnummern um Angebote handelt, die nach dem 12.06.2014 eingestellt, bzw. beworben wurden.

Schließlich ist unklar, inwiefern die bonodo UG Mitbewerber unserer Mandanten sein soll. Zwar soll die bonodo UG laut den Angaben im Handelsregister mit Waren aller Art Online-Handel betreiben, gleichwohl findet sich unseren Recherchen nach im Internet weder ein eigener Onlineshop noch ist ein Verkauf über die einschlägigeren Verkaufsplattformen zu verzeichnen.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der bonodo UG

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Außerdem besteht im Falle der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung ein Ersttatungsanspruch hinsichtlich der eigenen Anwaltskosten gegenüber dem rechtsmissbräuchlich Abmahnenden. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Aktuelles Update vom 27.02.2015

Nach einem Schreiben unsererseits im Rahmen dessen wir die geltend gemachte Ansprüche zurückgewiesen und die Erhebung einer negativen Feststellungsklage angedroht haben, hat die bonodo UG ihre Forderungen zurückgezogen.

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