Abmahnungen der VOLKSWAGEN AG durch die Bird&Bird LLP Anwaltskanzlei wegen Markenrechtsverletzungen an geschützten Modellen von „VOLKSWAGEN“

23. Februar 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der VOLKSWAGEN AG, ausgesprochen durch die Bird&Bird Anwaltskanzlei, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch das Anbieten von Automobilen mehrere Markenrechtsverletzungen begangen zu haben.

Die Abmahnung der VOLKSWAGEN AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Bird&Bird LLP Anwaltskanzlei wird näher aufgeführt, dass unser Mandant Automobile mit Elektroantrieb, die ausschließlich für den chinesischen Markt hergestellt wurden, unerlaubt in der Europäischen Union angeboten hat. Damit verletze unser Mandant mehrere Markenrechte der Gegenseite.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Die dort geforderte Unterlassungserklärung ist extrem weit formuliert. Ebenso kann die dortige Vertragsstrafenbewehrung so rechtlich nicht gefordert werden und birgt im Falle eines Verstoßes ein extrem hohes finanzielles Risiko. Daneben fordert VW Auskunft über die Verletzung und Ersatz aller bereits entstandenen sowie noch entstehenden Schäden. Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 5.498,63 geltend gemacht. Diesen Betrag errechnet die Bird&Bird LLP Anwaltskanzlei anhand eines Gegenstandwertes von EUR 500.000,00.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der VOLKSWAGEN AG

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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