Archiv

24. März 2017

BGH: Zur Streitwertbemessung bei AGB-Klauseln

Hand eines Mannes, die gerade eine Eingabe auf einem Taschenrechner macht
Beschluss des BGH vom 19.01.2017, Az.: III ZR 296/16

Bei einem verbraucherrechtlichen Verfahren nach dem UKlaG bemisst sich der Streitwert an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klausel. Die wirtschaftliche Bedeutung für den Verwender ist nicht ausschlaggebend. Je Klausel sind nach st. Rspr. 2.500 € festzusetzen. Eine abweichende Bewertung kann im Einzelfall angezeigt sein, soweit die Klausel für eine gesamte Branche von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist und um deren Wirksamkeit kontrovers gestritten wird. Das ist hier nicht der Fall.

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24. März 2017

Werbung mit „Optiker-Qualität“ kann im Online-Brillen-Handel als irreführend anzusehen sein

Brillengestell mit schwarzem Rahmen vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 03.11.2016, Az.: I ZR 227/14

a) Die Werbung mit der Angabe "Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität" für eine Brille, vor deren Tragen im Straßenverkehr gewarnt werden muss, ist irreführend im Sinne von § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3 Buchst. a HWG.

b) Die Bezeichnung einer solchen Brille als "hochwertig" kann je nach den Umständen eine Werbeaussage ohne Informationsgehalt darstellen, bei der es sich bereits nicht um eine Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG handelt.

c) Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Schädigung sind bei § 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG umso geringer anzusetzen, je schwerwiegender sich die eintretende Gefahr auswirken kann.

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24. März 2017

Zur Herkunftstäuschung und Rufausbeutung von Rotationsrasierern

Abbildung eines elektronischen Rasierers mit Rotationsscheren
Urteil des LG Köln vom 10.01.2017, Az.: 31 O 191/16

Eine betriebliche Herkunftstäuschung liegt vor, wenn der angesprochene Verkehrskreis durch die Ausgestaltung des fraglichen Produkts den Eindruck gewinnt, es handele sich um ein Originalprodukt. Erhält ein Elektrorasierer mit Rotationskopf aber zusätzlich einen „Schutzkragen“ an der charakteristischen Verbindung zwischen Schereinheit und Körper, ist davon nicht auszugehen. Dagegen spricht auch der gänzlich abweichende Schriftzug auf dem Produkt. Ob die „Manschette“ nach dem Kauf demontiert werden kann und das Gerät dann eine Nachahmung darstellt, ist in der speziellen Kaufsituation nicht relevant. Eine Rufausbeutung scheidet daher aus.

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22. März 2017

Gesundheitliche Werbeaussage „Heilen mit Licht“ ohne Wirksamkeitsnachweis unzulässig

Der Schriftzug "Lichttherapie" erscheint in weißen Buchstaben auf dem Display eines Tablets. Daneben liegt ein Stethoskop.
Urteil des LG Potsdam vom 24.02.2016 Az.: 52 O 80/15

Werbeangaben für ein medizinisches Behandlungsverfahren („Heilen mit Licht“) sind nach § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG auch dann als irreführende Aussage einzustufen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse über die therapeutische Wirksamkeit der Behandlungsweise noch nicht oder zumindest noch nicht vollständig vorliegen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung können Angaben auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung nur zulässig sein, wenn auch eine hinreichend wissenschaftliche Grundlage für die medizinische Wirkung der Behandlung besteht

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22. März 2017

Zum Umfang der sekundären Darlegungslast bei Filesharing-Fällen

Das Wort "Filesharing" zentral in einem Puzzle aus blauen Puzzleteilen mit Aufschriften wie "Server", "Daten", "Anbieter", "Online", "Web", "Plattform", "Client", "Nutzer"
Urteil des BGH vom 06.10.2016, Az.: I ZR 154/15

a) Bei der Bestimmung der Reichweite der dem Inhaber eines Internetanschlusses im Falle einer über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung obliegenden sekundären Darlegungslast zur Nutzung des Anschlusses durch andere Personen sind auf Seiten des Urheberrechtsinhabers die Eigentumsgrundrechte gemäß Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und Art. 14 Abs. 1 GG zu berücksichtigen. Handelt es sich bei den Personen, die den Anschluss mitgenutzt haben, um den Ehegatten oder Familienangehörige, so wirkt zugunsten des Anschlussinhabers der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie (Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 6 Abs. 1 GG).

b) Dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses ist es regelmäßig nicht zumutbar, die Internetnutzung seines Ehegatten einer Dokumentation zu unterwerfen, um im gerichtlichen Verfahren seine täterschaftliche Haftung abwenden zu können. Ebenfalls unzumutbar ist es regelmäßig, dem Anschlussinhaber die Untersuchung des Computers seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software abzuverlangen.

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21. März 2017

Zur Abgrenzung von gewerblichen und privaten Verkäufen auf eBay

eBay Drei Zwei Eins, meins
Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017, Az.: 3 O 36/16

Ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ist als gewerblicher Händler im Sinne von § 3 I UWG einzuordnen, wenn mittels professionell ausgestalteter Auktionen das großumfängliche Angebot neuwertiger Artikel eines bestimmten Produktsortiments erfolgt. Unerheblich ist dabei, ob die strittigen Verkaufsstücke ursprünglich von Familie oder Bekannten zur Verfügung gestellt wurden, sofern das Gesamterscheinungsbild der getätigten Verkäufe auf einen planmäßig und dauerhaften Erwerb und damit eine bestehende Unternehmereigenschaft schließen lassen.

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21. März 2017

Domainname kann Namensrecht eines später gegründeten Unternehmens verletzen

Weltkugel mit Domainnamen auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 187/15

In der Registrierung und Aufrechterhaltung einer Domain mit einem (fremden) Firmennamen, welcher sowohl als Unternehmenskennzeichen als auch als Name geschützt ist, kann eine unberechtigte Namenanmaßung liegen, die das Namensrecht dieses Unternehmens verletzt. Dass die Domainregistrierung der Begründung des (fremden) Unternehmenskennzeichenrechts zeitlich vorgeht, ist dabei jedenfalls dann unerheblich, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Domaininhaber zum Zeitpunkt der Registrierung keine eigenen Rechte an der Bezeichnung innehatte und die Domain bereits damals für die später gegründete, gleichnamige Firma vorgesehen war.

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21. März 2017

Berichterstattung über angeblichen Gewichtsverlust eines prominenten Patienten kann Unterlassungsanspruch begründen

Vertrauliche Krankenakte auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2016, Az.: 16 U 120/16

Wird in einer Illustrierten behauptet, ein Prominenter habe während seines Krankenhausaufenthaltes einen dramatischen Gewichtsverlust erlitten, der aber weder zu jenem noch zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich eingetreten ist, so stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung und damit einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prominenten dar. Durch die Äußerungen wird nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Selbstbestimmungerecht des Patienten verletzt, was eine Verpflichtung zur Unterlassung der Veröffentlichung derartiger Äußerungen begründen kann. Dies erfolgt nicht zuletzt aufgrund dessen, dass ein Patient vor dem Blick in sein Krankenzimmer und dem Einblick in seine Genesungsfortschritte oder -rückschritte geschützt ist, soweit er sie nicht selbst preisgibt.

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20. März 2017 Kommentar

Verletzung eines Firmen-Namensrechts bei Registrierung des Domainnamens vor der Unternehmensgründung

Symbol mit Domainendung .de
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 187/15

Wie in vielen anderen Bereichen des Lebens trifft das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ grundsätzlich auch bei der Registrierung einer Domain zu. Eine Ausnahme hiervon kann es allerdings dann geben, wenn ein Dritter nachträglich ein eigenes Recht mit einer höheren Priorität an der Domain geltend machen kann. Diese Frage kann beispielsweise dann aufkommen, wenn ein Domainname für eine Firma registriert wird, dessen Gründung erst später erfolgt und sich die Wege von Domaininhaber und Firma im Nachhinein trennen. Kann sich in einem solchen Fall der Registrar auf ein absolutes Recht aufgrund der Registrierung berufen oder aber kann die Firma einen Löschungsanspruch aufgrund der Verletzung ihres Namensrechts geltend machen?

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17. März 2017

Handyvideo eines Nachbarschaftsstreits verletzt das Persönlichkeitsrecht

Grafik, die ein rot umrandetes Verbotssymbol zeigt, auf welchem ein diagonal durchgestrichenes Smartphone abgebildet ist
Urteil des LG Duisburg vom 17.10.2016, Az.: 3 O 381/15

Bereits die Herstellung von Filmaufnahmen einer Person ohne Verbreitungsabsicht und innerhalb eines öffentlich zugänglichen Bereichs kann einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründen. Wenngleich sich der Abgebildete bei Aufzeichnung außerhalb seiner besonders geschützten Privatsphäre bewegt, so ist die Aufnahme nur dann als zulässig anzusehen, wenn das vorliegende Interesse des Filmenden bei Würdigung aller Gesamtumstände dem Interesse am Schutze des angegriffenen Persönlichkeitsrechtes überwiegt. Eine mögliche Einwilligung ist hierbei grundsätzlich unbeachtlich, wenn die umstrittene Äußerung im Rahmen eines emotionalen Streitgespräches entstand und daher erkennbare Zweifel an deren Ernsthaftigkeit bestehen.

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