Bundestag erlaubt Geheimdiensten Nutzung von Staatstrojanern

14. Juni 2021
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trojanisches Pferd vor aufgeklapptem Laptop

Der Bundestag brachte einen neuen Gesetzesentwurf durch, der es dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und noch mehreren weiteren Ämtern erlaubt mithilfe von Staatstrojanern verschiedene Messenger, Internet-Telefonate und Videoanrufe zu überwachen.

Quellen-TKÜ plus

Mit dem Staattrojaner soll nicht nur auf laufende Kommunikation zugegriffen werden können, sondern auch auf dem betroffenen Gerät gespeicherte Nachrichten sollen einsehbar sein. Es wird kritisiert, dass dies nicht mehr Telekommunikationsüberwachung, sondern bereits eine Online-Durchsuchung sei.

 

Messenger-Anbieter müssen mithelfen

Weiterhin sollen Telekommunikationsdienstleister von nun an dazu verpflichtet sein, bei einer Quellen-TKÜ unterstützend tätig zu werden, indem sie einen Staatstrojaner in das System einbringen. Betroffen davon sind etliche Messenger- und E-Mail- Anbieter. Anbieter von App-Stores sollen jedoch nicht von dieser Pflicht mit erfasst sein.

Dies könnte zu einem Vertrauensverlust der Nutzer gegenüber den betroffenen Dienstleistern führen, weshalb sich einige von ihnen gegen diese Pflicht geäußert haben.

 

Niedrige Anforderungen zur Möglichkeit der Nutzung des Staatstrojaners

Es können nun auch Einzelpersonen und nicht nur Gruppen überwacht werden wobei den Geheimdiensten ein relativ weites Ermessen eingeräumt wird. Ferner ist eine Quellen-TKÜ auch möglich um, unter Umständen, präventiv einzugreifen und das auch ohne konkreten Anfangsverdacht.

 

Eingriff in Pressefreiheit

Zu Gunsten der Änderungen wird angeführt, dass in der heutigen Zeit entsprechend moderne Lösungen zum Schutze der Sicherheit an den Tag zu legen sind. Jedoch wird weiterhin viel Kritik geäußert.

Zur Nutzung von Staatstrojanern ist es nötig, dass Sicherheitslücken auf den betroffenen Geräten bestehen. Nun bestehe ein Interesse auf Seiten des Staates solche Lücken offenzuhalten, welche zu Risiken für die Daten aller Nutzer von betroffenen Anwendungen führen. Weiterhin seien die erlaubten Maßnahmen nicht verhältnismäßig und stellen einen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Daher kündigte die Medienorganisation Reporter ohne Grenzen bereits an, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

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