Dashcam-Aufzeichnungen – erlaubt oder verboten?

18. September 2019
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Fotolia_215726955: Dashcam, die den Verkehr aufzeichnet

Im Falle eines Unfalls können Dashcams im Auto praktisch sein. Viele Autofahrer montieren die kleinen Kameras an das Armaturenbrett oder an die Windschutzscheibe ihres Autos, um im Falle eines Unfalls ihre Unschuld beweisen zu können oder um verkehrswidriges Verhalten zur Anzeige zu bringen. Das permanente Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens verstößt zwar gegen das Datenschutzrecht; Im Einzelfall können die Aufzeichnungen jedoch vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Dashcams sind kleine Videokameras, die Autofahrer an Armaturenbrett, Rückspiegel oder Windschutzscheibe anbringen können. Diese zeichnen durchgehend auf, was im Umfeld des Fahrzeugs geschieht. Oft nutzen Autofahrer Dashcams, um sich für den Falle eines Unfalls abzusichern. Allerdings ist umstritten, ob die Aufnahmen vor Gericht zur Klärung des Unfallhergangs herangezogen werden dürfen.

Mit Urteil vom 15.05.2018 (Az.: VI ZR 233/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahmen einer Dashcam im Einzelfall in einem Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden können. Zwar seien die entsprechenden Videoaufzeichnungen an sich unzulässig, allerdings folge daraus nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Es seien dabei stets zwei Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen: das Persönlichkeitsrecht des gefilmten Autofahrers und das Interesse des Filmenden, nach einem Unfall in einem Prozess zu seinem Recht zu kommen.

Erst kürzlich wurde eine Dashcam-Aufnahme auch in einem Strafprozess berücksichtigt: Ein Gericht in Niedersachsen hat einen 39-jährigen Autofahrer wegen Nötigung verurteilt, nachdem dieser auf der Autobahn ein Wohnmobil zunächst überholt und anschließend stark ausgebremst hatte. Der Fahrer des Wohnmobils hatte das Geschehen mit einer Dashcam aufgenommen und Anzeige wegen Nötigung erstattet. Das Amtsgericht Burgwedel ließ die Aufzeichnung als Beweismittel zu – und dies, obwohl es in dem strittigen Fall nicht zu einem Verkehrsunfall gekommen war.

Die Dashcam-Aufnahme wurde bei der Beweisaufnahme vor Gericht gezeigt. Der Verteidiger des Angeklagten wehrte sich gegen die Berücksichtigung der Video-Sequenz mit der Begründung, Dashcam-Aufzeichnungen seien als Beweis vor Gericht nicht zulässig. Diese Ansicht wies der Richter jedoch zurück und bestätigte die Aussage des Wohnmobilfahrers, der die Situation als gefährlich eingeschätzt hatte. Demzufolge erhielt der Autofahrer ein dreimonatiges Fahrverbot und wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

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