Digitale-Dienste-Gesetz & Minderjährigenschutz: Personalisierte Werbung bei Kindern

02. Juni 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
701 mal gelesen
0 Shares
Paragraphenzeichen in Kreis aus goldenen Sternen vor blauem Hintergrund und Umrissen der EU

Der geplante europäische Digital Services Act trifft nicht nur auf Zustimmung. So hat auch Deutschland einen Änderungsantrag gestellt. Die Bundesregierung fordert einen umfassenderen Schutz für Minderjährige und möchte deshalb personalisierte Werbung für Kinder und Jugendliche verbieten lassen. Ihrer Meinung nach sei die Transparenz nicht ausreichend, um die Minderjährigen vor den Gefahren personalisierter Werbung zu schützen.

Die Forderung der Bundesregierung

Die EU-Kommission plant derzeit einen Gesetzesentwurf für digitale Dienste, der nach derzeitigem Stand frühestens 2022 abschließend verhandelt sein wird. Unter den EU-Staaten, die Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf stellen, findet sich auch Deutschland.

Die Bundesregierung sieht insbesondere durch den Gesetzesentwurf die Minderjährigen noch nicht hinreichend geschützt. Sie fordert deshalb, personalisierte Werbung bei Kinder und Jugendlichen gänzlich zu verbieten.

Der Grund für das geforderte Verbot

Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit des Verbotes darin, dass Minderjährige nicht hinreichend über das Bestehen und die Risiken personalisierter Werbung aufgeklärt sind. Darüber hinaus seien Minderjährige im Umgang mit Geschäftsbedingungen nicht erfahren genug, weshalb Transparenzvorschriften nicht ausreichend sind und ein Verbot personalisierter Werbung deshalb unumgänglich sei. Wie genau die Plattform-Betreiber zwischen den Minderjährigen und Erwachsenen unterscheiden sollen, ist noch nicht bekannt.

Darüber hinaus fordert sie zusätzlich von Diensten, unter deren Nutzern sich überwiegend Minderjährige finden, ihre Bedingungen für die Benutzung dergestalt zu formulieren, dass sie für Kinder und Jugendliche klar verständlich werden.

Schutz vor Empfehlungsalgorithmus

Eine weitere Gefahr für Heranwachsende sieht die Bundesregierung darüber hinaus in den Empfehlungsalgorithmen insbesondere großer Plattformen wie Youtube. Mithilfe dieser Algorithmen können Märkte und Nutzer gesteuert und manipuliert werden. Deshalb solle eine Priorisierung mithilfe dieser Programme nur noch möglich sein, wenn die Nutzer ihre Zustimmung erteilen. Bei Minderjährigen hingegen dürften nach Ansicht der Bundesregierung derartige Empfehlungsalgorithmen gar nicht angewendet werden.

Doch nicht nur im Hinblick auf den Minderjährigenschutz bei Werbung fordert Deutschland verschärfende Regelungen. So sollen beispielsweise auch bezüglich des Affiliate-Marketing, wodurch mittels Verlinkungen auf Beiträgen die Nutzer auf das jeweilige Produkt gelangen, verschärfende Maßnahmen getroffen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a