Google plant Auktion für Suchmaschinen im Android System: Ist das Vorhaben wettbewerbswidrig?

16. September 2019
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Mann benutzt Suchmaschine an Laptop

Google reagiert nun auf die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro, die vergangenes Jahr durch die EU-Kommission gegen den Internetgiganten verhängt wurde: Google dürfe das Betriebssystem Android nicht dazu nutzen, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen (Wir berichteten). In Zukunft soll für Nutzer deshalb die Möglichkeit bestehen, auch andere Suchmaschinen auszuwählen und als Standard-Browser festzulegen. Welche Suchmaschinen vorgeschlagen werden, soll im Wege eines Auktionsverfahrens bestimmt werden. An diesem Vorgehen wird jedoch starke Kritik geübt.

Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten

Neben Google sollen den Nutzern in Zukunft drei alternative Suchmaschinen vorgeschlagen werden. Die geplante Auktion soll für jedes Land der EU einzeln durchgeführt werden, wobei die Suchmaschinen-Anbieter einen Preis nennen sollen, den sie zu zahlen bereit wären, jedes Mal, wenn sie von einem Nutzer tatsächlich im „Choice Screen“ ausgewählt werden. Die Anbieter müssen sich ihre Stellung also nicht durch eine einmalige Zahlung erkaufen, sondern zahlen vielmehr eine Art monatliche Gebühr. Die drei Höchstbietenden bekommen dann einen prominenten Platz auf dem Auswahlbildschirm, wobei es jedoch ein Mindestgebot geben soll. Außerdem bleiben die gebotenen Beträge geheim. Eine derartige Auktion soll fortan dann einmal pro Jahr durchgeführt werden.

Die Kritik der kleineren Konkurrenten

Die Google-Auktion wird vor allem von kleineren Suchmaschinen wie Ecosia, Qwant und Cliqz als wettbewerbswidrig kritisiert. Mit der Versteigerung würde Google seine monopolistische Stellung ausnutzen. Einerseits würde Google die Auswahlmöglichkeit künstlich reduzieren, indem insgesamt nur vier Anbieter (inklusive Google!) zur Auswahl stehen. Außerdem könne Google den Preis in die Höhe treiben. Durch das Mindestgebot könnten außerdem kleinere Suchmaschinen von Anfang an ausgeschlossen werden, sofern sie die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können. Fair – wie von Google bezeichnet – sei das Auktionsverfahren deswegen genau nicht, denn der Höchstbietende sei nicht automatisch der beste Suchmaschinenanbieter.

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