Online-Glücksspiel – Go oder No-Go?

16. September 2019
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Plakat mit der Aufschrift "Big win Jackpot". Im Hintergrund sind Spielkarten und Poker Chips zu sehen

Sind Sportwetten und Glücksspiele im Online-Casino bald von Gesetzes wegen erlaubt? Dieser Frage müssen sich die Bundesländer nun stellen, denn der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ist nur noch bis Juni 2021 gültig. Bislang konnte man sich auf einige Änderungen der staatlichen Glückspielregulierung einigen. Die EU-Kommission befürchtet, dass sich die Anreize für einen Wechsel in den regulierten Bereich verringern könnten.

Das Problem: Die Bundesländer, die für die Regelung des Glücksspiels zuständig sind, können sich nicht einigen. Dabei tickt die Uhr, denn der sogenannte Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll bereits am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Dadurch sollen insbesondere die Sportwetten aus der rechtlichen Grauzone geholt werden. Hinsichtlich des großen Markts von Online-Casinospielen ist bisher jedoch keine Einigung in Sicht.

Einstweilen konnten sich die Bundesländer lediglich auf ein neues Verfahren zur Erteilung von Lizenzen für herkömmliche Sportwetten einigen. Diese Neuregelung hat besondere Relevanz, da das derzeitige Lizenzverfahren vor den Gerichten krachend scheiterte und deshalb keine einzige Lizenz erteilt werden konnte. Wegen des Verstoßes gegen Unionsrecht können sich die privaten Anbieter auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, sodass Sportwetten derzeit geduldet werden müssen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt soll künftig als zentrale Stelle für die Lizenzvergabe zuständig sein. Darüber hinaus soll es ein Höchsteinsatzlimit in Höhe von 1.000 Euro pro Person im Monat geben. Außerdem sollen alle Anbieter dazu verpflichtet werden, sich der Sperrdatei OASIS anzuschließen, damit die Spielersperren effektiv umgesetzt werden können.

Kritik der Europäischen Kommission

Nun sind jedoch erneut dunkle Wolken am Himmel zu sehen: Kürzlich wurde ein Schreiben der EU-Kommission zu den notifizierten Regelungen des Sportwetten-Verfahrens bekannt. In diesem „blauen Brief“ moniert die Kommission, dass die Bundesländer die Suchtgefahren von Internetspielen bis heute nicht näher untersucht haben. Es seien dadurch nicht die erforderlichen Daten vorgelegt worden, die ein grundsätzliches Verbot von Glücksspielen im Internet rechtfertigen würden. Außerdem kritisiert die EU-Kommission, dass es derzeit nicht absehbar sei, wie die Regulierung herkömmlicher Sportwetten in Zukunft aussehe. Dies führe zu unattraktiven Rahmenbedingungen für Anbieter von Sportwetten. Die Länder zeigen sich von der Kritik jedoch unbeirrt und halten weiterhin an den geplanten Regelungen für Sportwetten fest.

Sollte es in Sachen „Glückspiel im Internet“ bis Oktober 2019 keine Einigung geben, könnte es auch zu eigenen Glücksspielgesetzen in den einzelnen Bundesländern kommen. Hessen und Nordrhein-Westfahlen sprechen sich für eine Legalisierung von Online-Casino- und Pokerspielen aus. In Schleswig-Holstein ist dieses Vorhaben bereits seit 2011 geltendes Recht.

Opt-In / Opt-Out- Modell als letzter Ausweg?

Da die Meinungen hinsichtlich der Legalisierung von Online-Casinos derart auseinander gehen, wird als letzte Option ein Opt-In bzw. Opt-Out-Modell vorgeschlagen. Hierbei könnten die Länder, die sich derzeit noch gegen eine generelle Marktöffnung entscheiden, die Erfahrungen der anderen Bundesländer zunächst beobachten und dann entscheiden, ob auch sie den Markt öffnen wollen, oder eben auch nicht.

Allerdings ist zu bedenken, dass diese Regelung zu Rechtsunsicherheiten in der Bevölkerung führen könnte. Es ist für die Bürger nämlich kaum nachvollziehbar, warum man beispielsweise in Schleswig-Holstein an bestimmten Internet-Glücksspielen teilnehmen darf und in Sachsen Online-Casinos strikt verboten sind.

Egal für welche Lösung sich die Bundesländer entscheiden, der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung kann nur durch umfassende Regulierungen auf ein überwachtes Angebot kanalisiert werden.

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