Hassbeiträge im Netz: Quote steigend trotz Netzwerkdurchsuchungsgesetz?

13. September 2019
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Facebook, Instagram Twitter: Die Anzahl der strafbaren Hassbeiträge im Internet steigt stetig. Vor allem in Baden-Württemberg ist eine zunehmende Wachstumsrate an Hassbeiträgen zu erkennen. Insbesondere die Aggressivität und die Schärfe der Beiträge bieten besonderen Anlass zur Besorgnis. Die baden-württembergische Polizei stufte außerdem den Großteil der Hassbeiträge als rechtsmotiviert ein. Plattformbetreiber von sozialen Netzwerken seien vor allem durch das im Jahr 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsuchungsgesetz dazu verpflichtet, Hasskommentare zu löschen.

Laut Zahlen des Landeskriminalamts und des Innenministeriums stiegen die Anzahl an strafbaren Hassbeiträgen in Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2019 verglichen mit dem ersten Halbjahr 2018 um rund 29 Prozent.  Zwar ist bundesweit ein Rückgang von 35 Prozent zu erkennen, dies sei aber damit begründbar, dass vor allem im Südwesten verstärkt diesbezüglich ermittelt werde und dadurch die Beiträge eher gemeldet werden.

Als Hassbeiträge werden vor allem solche Beiträge bezeichnet, die sich bewusst gegen Einzelpersonen oder Menschengruppen in den sozialen Netzwerken richten. Auffallend ist, dass insbesondere die Aggressivität und die Zielrichtung der Hassbeiträge zunimmt.

Bezüglich der Aufklärungsrate wurde festgestellt, dass diese zunehmend sinkt. Dies vor allem deshalb, da die Identität der Täter oftmals schwer festzustellen ist.  Die Täter verwenden häufig ausländische Plattformen, um die Identität zu ihrer Person geheim zu halten und damit unerkannt bleiben.

Was kann dagegen unternommen werden?

Zunächst kann der einzelne Bürger, sobald er einen Hass-Post in den sozialen Netzwerken entdeckt, diesen melden. Aber nicht nur solche Hassbeiträge, die einen rechten Hintergrund haben, können gemeldet werden. Auch solche Hassbeiträge, die eine Beleidigung oder Verleumdung darstellen, können gemeldet werden.

Bezogen auf Baden-Württemberg können sich die Betroffenen oder Zeugen auch direkt an die Plattform auf der Internetseite des Demokratiezentrums Baden-Württemberg wenden. Diese besondere Plattform hat insbesondere den Vorteil, dass dadurch die Meldestelle selbst Anzeige erstatten kann. Auch ist es definitiv geboten, sich bei einem Fall von Hassbeiträgen unmittelbar an die Polizei zu wenden.

Laut Matthias Middelberg (CDU) ist es außerdem erforderlich, dass verschlüsselte soziale Netzwerke überprüft werden können. Ansonsten könne die Identität der Täter nicht eindeutig festgestellt werden. Dahingehend ist es ebenso erforderlich, dass die Sicherheitsbehörden sich verstärkt mit dem Thema „Hassbeiträge im sozialen Netzwerk“ auseinandersetzen, um eine Bekämpfung dagegen zu verbessern.

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