Ist die Veröffentlichung der Adressen hessischer Afd-Politiker strafbar?

11. September 2023
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Ob die Veröffentlichung von Adressen und weiterer Daten mehrerer AfD-Politiker, die für die kommende Landtagswahl in Hessen gelistet sind, strafbar ist, prüft nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt von Amts wegen. Konkret müsse geprüft werden, ob es sich dabei um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, ein gefährdendes Verbreiten von personenbezogenen Daten und um Volksverhetzung handelt.

Ausgangspunkt der Ermittlungen sind die Veröffentlichungen solcher Daten von AfD-Politikern durch die Antifa Frankfurt. Laut Antifa ist dabei die konsequente Bekämpfung der Partei sowie der dort aktiven Einzelpersonen das Ziel der Aktion. Zur Durchsetzung dieses Ziels solle den Individuen der AfD militant in ihrer sicheren Sphäre begegnet werden. Dadurch solle ihnen „das Leben zur Hölle“ gemacht werden.

Sowohl der hessische AfD-Chef als auch die Bundesinnenministerin verurteilen diese Tat der Antifa. Insbesondere die betroffenen AfD-Politiker mit Familie sind erheblich besorgt, so der AfD-Chef. Insgesamt sei die Aktion wortwörtlich brandgefährlich.

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