Oliver Kahn alias „Der Titan“ verklagt Inhaber der Marke „T1tan“
Die T1tan GmbH, welche 2013 gegründet wurde, ließ 2016 die europäische Marke „T1tan“ eintragen. Nun verklagte Oliver Kahn, welcher in seiner Zeit als Nationaltorhüter der Bundesnationalmannschaft und Torwart des FC Bayern München als „Der Titan“ bezeichnet wurde, den Hersteller von Torwarthandschuhen aufgrund einer vermeintlichen Verletzung von Namens- und Markenrechten und fordert Unterlassung sowie Schadensersatz.
Kahn ist der Ansicht, dass ihm das Recht an „Titan“ zusteht. Schließlich wurde er bereits 2002 während der Fußball-WM in Südkorea und Japan von der Presse zum „Titan“ gekürt.
Die T1tan GmbH entgegnet hingegen, dass der Markenname mit dem ehemaligen Torwart keine Verbindung aufweist. Als die Firma gegründet wurde, war Kahn sportlich nicht mehr aktiv und sei vielmehr durch seine „Frauengeschichten“ aufgefallen, als durch sportliche Erfolge. Zudem entgegnete Kahn selbst in einem Interview, dass er „kein Titan mehr sein“ wolle.
Auch habe Kahn die Marke „Titan“ nie angemeldet, lediglich der Name „Oliver Kahn“ sei als Marke eingetragen. „Titan“ sei ein bloßer Spitzname des früheren Torhüters gewesen, sodass dieser sich nicht auf den Titel berufen könne. Zudem wird beispielsweise der Torhüter Sepp Maier ebenfalls als „Titan“ bezeichnet und auch Dieter Bohlen sei als der „Pop-Titan“ bekannt.
Ob das Gericht dies genauso sieht; oder Oliver Kahn als den einzig wahren „Titan“ anerkennt, wird sich zeigen. Die Verhandlung findet heute (27.11.2018) vor dem Landgericht München statt. Der Streitwert beläuft sich auf 250.000 €.