Privacy Shield: Kritik am Nachfolger des „Safe Harbor“ – Abkommens lässt nicht nach
Weil das Datenschutzniveau des Safe-Harbor-Abkommen zum Transfer personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU aufgrund der Snowden-Enthüllungen nicht mehr haltbar war, einigten sich die EU-Kommission und die USA im Februar diesen Jahres auf den „EU-US-Privacy Shield“ als Entwurf der Nachfolgeregelung. Da bisher keine wirklichen Verbesserungen für den Schutz europäischer Daten vor US-Geheimdiensten eintraten, wurde die Einigung bereits im Netz und von Experten vielfach kritisiert. Doch die ernsten Bedenken reißen damit nicht ab, sondern wachsen im Gegenteil stetig.
Neben den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten weist nun auch der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli den Safe-Harbor-Nachfolger zurück und hält signifikante Verbesserungen für nötig. Er weist darauf hin, dass der Privacy Shield personenbezogene Daten europäischer Bürger hinreichend vor willkürlicher Massenüberwachung schützen müsse. Außerdem sei eine Kontrollaufsicht, Transparenz, nachträgliche Korrekturmöglichkeiten und die Gewährleistung von Datenschutzrechten nötig. Daher müsste der Datenschutz für Europäer in der USA dem für US-Bürger entsprechen.
Der Datenschutzbeauftragte weist außerdem darauf hin, dass Privacy Shield die Anforderungen der neuen EU-Datenschutzrichtlinie erfüllen müsse, die im Mai 2018 EU-weit in Kraft treten soll. Um der Ungewissheit entgegenzutreten fordert Buttarelli die Gesetzgeber auf, eine robustere, nachhaltige und langfristige Lösung zu erarbeiten, um einer zukünftigen gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.