Privacy Shield: Kritik am Nachfolger des „Safe Harbor“ – Abkommens lässt nicht nach

02. Juni 2016
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EU-USA Schild

Nachdem das Safe-Harbor-Abkommen im Oktober vergangenen Jahres vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, soll als Nachfolgeregelung der sogenannte "EU-US Privacy-Shield" in Kraft treten. Doch nachdem bereits die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten ernste Zweifel an der Neuregelung äußerten, ist nun auch der EU-Datenschutzbeauftragte Buttarelli der Ansicht, dass das Privacy Shield in seiner gegenwärtigen Form vor den europäischen Gerichten nicht bestehen könne.

Weil das Datenschutzniveau des Safe-Harbor-Abkommen zum Transfer personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU aufgrund der Snowden-Enthüllungen nicht mehr haltbar war, einigten sich die EU-Kommission und die USA im Februar diesen Jahres auf den „EU-US-Privacy Shield“ als Entwurf der Nachfolgeregelung. Da bisher keine wirklichen Verbesserungen für den Schutz europäischer Daten vor US-Geheimdiensten eintraten, wurde die Einigung bereits im Netz und von Experten vielfach kritisiert. Doch die ernsten Bedenken reißen damit nicht ab, sondern wachsen im Gegenteil stetig.

Neben den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten weist nun auch der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli den Safe-Harbor-Nachfolger zurück und hält signifikante Verbesserungen für nötig. Er weist darauf hin, dass der Privacy Shield personenbezogene Daten europäischer Bürger hinreichend vor willkürlicher Massenüberwachung schützen müsse. Außerdem sei eine Kontrollaufsicht, Transparenz, nachträgliche Korrekturmöglichkeiten und die Gewährleistung von Datenschutzrechten nötig. Daher müsste der Datenschutz für Europäer in der USA dem für US-Bürger entsprechen.

Der Datenschutzbeauftragte weist außerdem darauf hin, dass Privacy Shield die Anforderungen der neuen EU-Datenschutzrichtlinie erfüllen müsse, die im Mai 2018 EU-weit in Kraft treten soll. Um der Ungewissheit entgegenzutreten fordert Buttarelli die Gesetzgeber auf, eine robustere, nachhaltige und langfristige Lösung zu erarbeiten, um einer zukünftigen gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.

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