Sieg für Puma: Puma darf Klamotten mit dem Wort „Blessed“ verkaufen
Sieg für Puma: Puma darf Bekleidung mit dem Wort „Blessed“ verkaufen
Fußballstar und Markenbotschafter Neymar da Silva Santos Júnior (Neymar) und Puma mit einem Sieg vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt:
T-Shirts und Pullover des fränkischen Sportartikelherstellers dürfen weiterhin mit dem Schriftzug „Blessed“ bedruckt werden. Der Begriff stellt keine Markenverletzung zur Wort-Bildmarke „#Blessed“ dar.
Hintergrund
Geklagt hatte ein Gastronom, welcher Inhaber der Wort-Bildmarke „#Blessed“ ist. Die Marke hatte er sich auch für Textilien schützen lassen. Infolge einer Zusammenarbeit mit dem brasilianischen Fußballer Neymar, verkaufte der Sportartikelhersteller Puma Pullover und T-Shirts mit dem Schriftzug „Blessed“ (zu deutsch: gesegnet) in gelb-schwarzer Schrift. Es handele sich nach Aussage Neymars bei dem Wort um (s)eine Lebenseinstellung. Den Schriftzug hat sich der brasilianische Fußballer zudem auf seinen Nacken tätowieren lassen. Der Gastronom sah sich in seinen Rechten verletzt und klagte bereits auf eine markenrechtliche Unterlassung vor dem Landgericht. Nun wies das OLG auch die Beschwerde gegen die Versagung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs zurück.
Entscheidungsgründe
Das OLG brachte in seinem Urteil zum Ausdruck, dass die Benutzung des Wortes „Blessed“ keine Beeinträchtigung der Markenrechte des Gastronomen darstellt. Das Wort zählt wie Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche als dekoratives Element. Bei den Textilien wurde der Schriftzug gerade nicht markenmäßig, sondern dekorativ zu rein beschreibenden Zwecken verwendet. Zudem ist der eigene Markenname Puma an mehreren Stellen auf dem Produkt sichtbar. Schließlich ist dem Verbraucher bewusst, dass auf der Vorderseite von Kleidungsstücken Sprüche oder bekenntnishafte Aussagen aufgedruckt seien.