„Jugendpornographie“ nunmehr strafbar
Der durch einen Rahmenbeschluss des EU-Rates neu gefasste 13. Abschnitt des StGB hat am 5. November gravierende Änderungen in das deutsche Sexualstrafrecht eingeführt. Hintergrund der Neuregelung ist der Wunsch, die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sowie die zunehmende Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie stärker als bisher zu bekämpfen. So gut die Idee im Grunde ist: im Detail betrachtet kann die Änderung zu zahlreichen neuen Strafbarkeiten führen, vor allem dort, wo diese gar nicht erwartet werden.

