Aktuelles im „Sampling-Rechtstreit“: BGH legt EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor
Der sogenannte „Sampling-Rechtsstreit“ zieht sich nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt durch die Instanzen und noch immer ist kein Ende in Sicht. AKtuell geht es in eine neue Runde: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr (Urteil vom 31.05.2016, Az.: 1 BvR 1585/13) hierzu Stellung bezogen hat, soll vor dem Bundesgerichtshof erneut verhandelt werden. Zuvor muss aber erst einmal noch der EuGH einige Fragen klären.

