Präsident Erdogan scheitert mit Unterlassungsanspruch gegen Springer-Chef Döpfner

„Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht“- mit diesen und weiteren Worten wandte sich Döpfner mittels eines offenen Briefs an Böhmermann um sich mit ihm und dem Vortrag seines „Schmähgedichts“ solidarisch zu zeigen. Erdogan, der auch schon gegen Böhmermann eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, wollte daraufhin auch gegen Döpfner einen Unterlassungsanspruch durchsetzen und scheiterte damit vor dem OLG Köln. Das Gericht hat entschieden, dass ihm ein derartiger Anspruch nicht zusteht, da es sich bei dem Beitrag um geschützte zulässige Meinungsäußerung handelt.