OLG Köln: Tagesschau-App vom 15.06.2011 wohl doch „presseähnlich“
Eine endgültige Entscheidung fällt wohl erst am 23. September, doch eine Tendenz ließen die Richter am Oberlandesgericht Köln bereits erkennen. Konkret handelt es sich um die Beurteilung der Tagesschau-App mit ihrem Inhalt vom 15.06.2011, welche bereits seit mehreren Jahren die deutschen Gerichte beschäftigt und nun schlussendlich womöglich doch als „presseähnlich“ und damit unzulässig eingestuft werden könnte.

