Störerhaftung für öffentliches WLAN wird abgeschafft: Netzsperren anstatt Abmahnkosten
Derjenige, welcher ein (offenes) öffentliches WLAN anbietet, haftet im Falle von Schutzrechtsverletzungen, wie beispielsweise für das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken über ein P2P-Netzwerk (sog. Filesharing), regelmäßig nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nunmehr soll diese Haftung (wieder) gesetzlich abgeschafft werden.