Einbezug der Sozialadäquanzklausel nun auch bei Computer- und Videospielen
„Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden“, so die Geschäftsführerin der USK Elisabeth Secker. Bei der Altersfreigabe von Spielen darf nun die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 StGB mit einbezogen werden. Computerspiele, in denen Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen verwendet werden, können eine Altersfreigabe erhalten, sofern die Verwendung als sozialadäquat gewertet wird.

