Buchpreisbindung zukünftig auch für E-Books

Elektronische Bücher, sogenannte E-Books, sollen in Zukunft unter das Buchpreisbindungsgesetz fallen und müssen damit verpflichtend vom Verlag mit einem Festpreis ausgezeichnet werden. Die dazu erforderliche Gesetzesänderung hat die Bundesregierung gestern bekannt gegeben. Online-, sowie traditionelle Buchhändler sind dann über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten dazu verpflichtet, den vom Verlag festgeschriebenen Preis nicht zu unterbieten, anderenfalls drohen Schadensersatz- und Unterlassungsklagen.