Helmut Kohl fordert fünf Millionen Euro Schadensersatz von Ghostwriter
In dem Rechtsstreit um die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten des Altkanzlers Helmut Kohl in dem Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« wurde die nächste Runde eingeläutet. Nachdem Kohl im Mai diesen Jahres vor dem Oberlandesgericht Köln (Az.: 15 U 193/14) gesiegt und das Gericht eine Veröffentlichung sämtlicher streitgegenständlicher Kohl-Zitate in dem Buch verboten hatte, fordert er nun Schadensersatz von seinem Biographen Heribert Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens sowie der Verlagsgruppe Random House.