Umstrittenes WLAN-Gesetz trotz Kritik verabschiedet

Ungeachtet der erheblichen Kritik hat das Bundeskabinett am Mittwoch, den 16.09.2015 einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter Fassung verabschiedet.
Ungeachtet der erheblichen Kritik hat das Bundeskabinett am Mittwoch, den 16.09.2015 einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter Fassung verabschiedet.
Das Oberlandesgericht Köln äußerte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Grünen-Politiker Daniel Mack und der Bild GmbH, die über eine Verdachtsberichterstattung stritten, ob ein separates Verbot für Online-Teaser in Betracht komme.
Der Internetkonzern YouTube hat am 26.08.2015 seine neue Livestreaming-Plattform „YouTube Gaming“ gestartet. Diese ist in Deutschland jedoch vorerst nicht verfügbar. Statt eines Livestreams sehen potentielle Zuschauer nur den Hinweis „Live Streaming ist wegen Rechteproblemen in Deutschland leider nicht möglich“.
Der österreichische Datenschutzexperte Maximilian Schrems kämpft seit Jahren gegen den Social-Media-Riesen Facebook. Im Jahr 2012 gründete er den Verein „europe-v-facebook.org“, der sich die Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz zur Aufgabe gemacht hat. Zwei Jahre später erhob er dann in Wien Sammelklage gegen Facebook, der sich bis jetzt bereits 25.000 Nutzer angeschlossen haben. Nun liegt eine erste Entscheidung des Landesgerichts Wien im Prozess vor.
In den nächsten Monaten stehen einige interessante und wichtige Verhandlungen auf dem Gebiet des Urheberrechts an. Der Bundesgerichtshof hat über verschiede Themenbereiche im Rahmen des Urheberrecht zu entscheiden, über welche im Folgenden ein Überblick gegeben werden soll:
Filme bereits vor der offiziellen Ausstrahlung im Fernsehen anschauen, Live-Sport-Ereignisse verfolgen oder Fernsehserien zu jeder beliebigen Zeit sehen - diese Möglichkeiten bietet unter anderem ein Abonnement mit Sky, einem Anbieter für Bezahlfernsehen, das inzwischen weit verbreitet ist. Außerdem kann mit einer persönlichen PIN auf kostenpflichtige Zusatzangebote zugegriffen werden. Wie das Landgericht München I entschieden hat, darf Sky den Kunden allerdings nicht unbeschränkt für den Abruf dieser Angebote haften lassen.
Welcher Frisör in meiner Nähe schneidet die raffiniertesten Kurzhaarfrisuren? Wo bekomme ich die beste Pizza Salami der Stadt? Wodurch zeichnet sich das 4-Sterne-Resort auf Bali aus, in dem ich meinen Sommerurlaub verbringen werde? Dies sind nur drei der vielen Situationen, in denen sich Online-Bewertungen heutzutage als nützlich erweisen können. Sie sind allgegenwärtig.
Dass einem Journalisten in Deutschland gleich Landesverrat vorgeworfen wird, damit muss man in aller Regel nicht rechnen. Nicht umsonst wird die Pressefreiheit hierzulande groß geschrieben. Umso empörender war die Bekanntgabe, dass aufgrund der im Februar 2015 und im April 2015 veröffentlichten Informationen und Dokumente des Bundesamts für Verfassungsschutz Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org aufgenommen wurden.
Schwerer Vorwurf gegen die Journalisten des Blogs netzpolitik.org – der Generalbundesanwalt Harald Range hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat und Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen gegen die Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet. Der Vorwurf des Landesverrats ist in Deutschland nicht ganz unbelastet und wurde früher auch dazu eingesetzt, politische Gegner zum Schweigen zu bringen. Mehr als 50 Jahre nach der Spiegel-Affäre flammt nun der Konflikt zwischen Pressefreiheit und der Forderung nach strikter Geheimhaltung erneut auf.
Franzi Skas, Flo Rians und Lisa Kapunkts sind auf Facebook zahlreich vertreten. Diese Nutzer, die anstelle ihres echten Namens ein Pseudonym verwenden, riskieren dabei jedoch die Löschung ihres Kontos. Denn laut Nutzungsbedingungen des Social Media Netzwerks herrscht auf Facebook Klarnamen-Pflicht. Das stößt derzeit weltweit auf Proteste. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar geht nun mit einer Verwaltungsanordnung gegen die Plattform vor.