EuGH verbietet Verteilungspraxis von Verwertungsgesellschaften
Den europäischen Gerichtshof in Luxemburg hatte im Sommer diesen Jahres ein Verfahren erreicht, welches sich mit der bisherigen Verteilungspraxis von Verwertungsgesellschaften beschäftigt. Der EuGH hat in diesem Fall nun geurteilt und festgestellt: Erlöse, welche die Verwertungsgesellschaften aus Vergütungsansprüchen erzielen, stehen ausschließlich den originären Rechteinhabern zu - jedoch nicht den Verlegern.

