Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

25. August 2010

Reduzierter Streitwert bei teilweiser berechtigter Abmahnung

Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09 Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.

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20. August 2010

Wettbewerbswidrige Werbung mit „TÜV-geprüfter Nachhilfe“

Urteil des LG Essen vom 11.11.2009, Az.: 44 O 96/09

Lässt eine Schülernachhilfe seine Unternehmensabläufe und das eigene Qualitätsmanagementsystem vom TÜV untersuchen und entsprechend zertifizieren, so sagt dies noch nichts über die Qualität der Nachhilfe als Dienstleistung aus. Entsprechend ist die Werbung mit "TÜV-geprüfter Nachhilfe" insofern irreführend, als dass potentielle Kunden davon ausgingen, dass der Unterricht vom TÜV auf Inhalt und Qualität überprüft und für gut befunden worden ist.
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12. August 2010

Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung

Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08

Die Geltendmachung einer Vielzahl von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Mandant aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer und einem Rechtsanwalt ganz vom Kostenrisiko freigestellt wird, der Mandant dabei jedoch von anfallenden Vertragsstrafen profitiert. Ein solches Modell der Rechtsverfolgung lässt vermuten, dass Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Klägers und seines Rechtsanwaltes.
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28. Juli 2010

Weitere Indizien für einen Rechtsmissbrauch

Urteil des LG Bochum vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09 Wird eine erhebliche Abmahntätigkeit (vorliegend: 40 Abmahnungen in 9 Monaten) vorwiegend dazu benutzt, um gegen die Wettbewerber Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe sowie Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen, spricht dies für einen Rechtsmissbrauch. Wenn der Abmahnende jeweils eine hohe Vertragsstrafe auch für Fälle der nicht schuldhaften Zuwiderhandlung fordert und darauf sehr zeitnah die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung kontrolliert, zeigt dies, dass es vorwiegend um die Erzielung von Vertragsstrafen geht und die eigentliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in den Hintergrund getreten ist. Ein weiteres Indiz für einen Rechtsmissbrauch ist ferner, wenn in der Abmahnung  unverständlicherweise darauf hingewiesen wird, dass auch hinsichtlich der Zahlung des Aufwendungsersatzes eine Fristverlängerung nicht erfolgen kann.

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23. Juli 2010

Exzessiver privater Emailverkehr rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Urteil des LAG Niedersachsen vom 31.05.2010, Az.: 12 Sa 875/09

Liest und schreibt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum während der Arbeitszeit private Emails in einem großen Umfang – an mehreren Tagen sogar in einem solchen zeitlichen Umfang, dass dieser vermuten lässt, dass keine Zeit zur Erledigung der Dienstaufgaben geblieben ist –  rechtfertigt dieser exzessive private Emailverkehr eine außerordentliche Kündigung sogar ohne vorangegangene Abmahnung.
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07. Juli 2010

Abschlussschreiben als Teil der angedrohten Hauptklagesache

Urteil des BGH vom 04.03.2008, Az.: VI ZR 176/07

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

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01. Juli 2010

Kleinanzeigenportal trifft Pflicht zur Eindämmung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 61/09

Durch Einrichtung und Betrieb eines Portals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen schafft der Betreiber dadurch, dass er Gewerbetreibende nicht zur Einhaltung der Impressumspflicht zwingt, eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverletzungen. Ein bloßer Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen für gewerbliche Anbieter auf der Portalseite ist nicht ausreichend. Vielmehr muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass der Anzeigenschalter alle nötigen Impressumsangaben bereitstellt.
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01. Juli 2010

Keine Sachmangelrüge bei Lizenzanalogie

Urteil des AG München vom 11.07.2008, Az.: 142 C 116/08

Wer ohne Nutzungsrechte fremde Kartografien auf seiner eigenen Webseite gewerblich verwendet, muss sich im Wege der Lizenzanalogie so stellen lassen, als hätte er sich die Rechte durch Abschluss eines Lizenzvertrages einräumen lassen. Auf Mängel im Kartenmaterial und damit auf eine Verringerung der fiktiven Lizenzgebühr kann er sich nicht berufen, da er durch das unrechtmäßige Verwenden der Karten dem Lizenzgeber gar nicht erst die Möglichkeit eingeräumt hat, fehlerfreies Kartenmaterial liefern zu können.
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23. Juni 2010

„Sondernewsletter“ – Werbung für Internet-Zugang über Kabelanschluss

Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...
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18. Juni 2010

Presseveröffentlichung von Unterhaltsstreit

Urteil des LG Berlin vom 27.04.2010, Az.: 27 O 66/10

Der Kläger, ein bekannter Comedian, befindet sich in einer Unterhaltsstreitigkeit  mit seinem Vater, der sich in der Vergangenheit gegenüber der Presse dahingehend eingelassen hatte, dass er verarmt und auf Unterhalt von seinem Sohn angewiesen sei.  In einem Schreiben der Rechtsanwälte des Vaters hieß es, dass „es in den Sternen stehe, inwieweit ein solches Verfahren von dem Interesse der Öffentlichkeit ferngehalten werden kann“. Hiergegen ging der Kläger vor und verlangte von seinem Vater Unterlassung dahingehend, sich gegenüber den Medien zu dem Unterhaltsverfahren und zu dem Umstand, dass der Kläger keinen Unterhalt zahlt, zu äußern. Sodann erschien ein Artikel, in dem der Vater mit den Worten „Mein Sohn müsste rechtlich für mich aufkommen, weil es so viel verdient“ zitiert wird.
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