Urteil des OLG Hamm vom 21.01.2010, Az.: 4 U 168/09
Ein Unternehmen, das im Internetauftritt eines Mitbewerbers ein Wettbewerbsverstoß feststellt und abmahnt, ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die Webseite auf weitere Wettbewerbsverstöße zu prüfen. Insoweit besteht dahingehend keine allgemeine Beobachtungs- und Prüfungspflicht des Abmahnenden. Wird im Nachhinein bei dem selben Mitbewerber ein weiterer Verstoß festgestellt, so ist eine zweite Abmahnung dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende zum Zeitpunkt der ersten Abmahnung hiervon noch keine Kenntnis hatte.
Urteil des LG Hamburg vom 29.01.2010, Az.: 308 S 2/09
Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen muss der Abmahner stets die Inhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte infolge einer Rechteübertragung am betroffenen Werk vor Gericht substantiiert vortragen. Die bloße Behauptung, die entsprechenden Rechte seien übertragen worden, ohne konkret vorzutragen, wann, wo und durch welche Erklärungen diese Rechtsübertragung stattgefunden, ist nicht ausreichend, um eine Aktivlegitimation darzulegen.
Urteil des OLG München vom 13.08.2009, Az.: 6 U 5869/07
Wer eine Plattform zum Domain-Parking betreibt, kann nicht für die Kosten einer Abmahnung in Anspruch genommen werden, die ihn auf eine Rechtsverletzung durch eine geparkte Domain hinweist, da die Prüfungspflicht und damit die Verantwortlichkeit als Störer dadurch erst begründet wird. Der Betreiber hat sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht, da der Domainname sowie das Keywort Vorgaben des Domaininhabers sind und die angezeigten Werbelinks aufgrund der Vergabe des Keywortes mittels softwaremäßiger Verknüpfung von Google eingebunden werden. Eine durch das Keywort begangene Kennzeichenverletzung ist dem Betreiber nicht zurechenbar, da er weder bei der Auswahl mitwirkt noch diese später überprüft.
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 114/09 Es ist keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn ein ausländischer Hersteller und Markeninhaber seine angebotene Waren mit dem Kennzeichen "®" versieht und sie anschließend in Deutschland vertreibt. In der Bundesrepublik besteht aufgrund des Kennzeichens zwar kein Markenschutz, jedoch sei in der Verwendung des "®" keine Irreführung der Verbraucher zu erkennen, so das OLG Köln.
Urteil des OLG Hamm vom 25.02.2010, Az.: I-4 U 189/09 Eine Unterlassungserklärung kann grundsätzlich unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Solche Bedingungen dürfen aber nur für den Fall aufgenommen werden, dass sich das zu unterlassende Verhalten später als rechtmäßig herausstellt. Vorliegende Bedingung umfasste die allgemein verbindliche, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhende Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, ohne dass die Klärung des Verhaltens als rechtmäßig ausdrücklich aufgenommen wurde. Der Beklagte wurde von uns im gerichtlichen Verfahren vertreten.
BGH Pressemitteilung, Urteil vom 09.03.2010, Az.: VI ZR 52/09 Ändern sich auf Seiten des Schuldners die tatsächlichen Verhältnissen, die einem presserechtlichen Unterlassungsvertrag zugrunde gelegt wurden, berechtigt dies noch nicht zur Kündigung des Unterlassungsvertrages.
Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09
Abmahnungen können nicht nur auf dem Postweg sondern auch via E-Mail erfolgen. Das Risiko des Zugang einer solchen Abmahnungs-Mail trägt hierbei der Abgemahnte selbst. Nach Auffassung des Gerichts trägt der Abgemahnte das Risiko, dass eine Abmahnung auf dem Postweg verloren ging, da es sich bei der Abmahnung "letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen". Auch wenn eine Abmahnungs-Mail von der Firewall des Abgemahnten abgefangen wurde, gilt sie als ihm zugegangen.
Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.
Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 237/09
In den letzten Jahren haben Abmahnungen wegen illegalen Filesharings über sog. P2P-Netzwerke ein enormes Ausmaß angenommen. Das LG Köln nahm nun hierzu Stellung und legte fest, dass die Rechtsverfolgungen nicht nach § 242 BGB rechtmissbräuchlich seien. Das Landgericht stützte sein Urteil u. a. auf den Umstand, dass durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet die Musikindustrie jedes Jahr in erheblichem Umfang geschädigt werde. Daher seien die Bemühungen der Geschädigten, mit Hilfe von Abmahnungen gegen die Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich.
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2009, Az.: 3-12 0 123/09
Ein gewerblicher Verkäufer ist im Fernabsatz nicht verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Eine Abmahnung, die sich hierauf bezieht, ist unberechtigt, so das LG Frankfurt am Main.
Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.