Inhalte mit dem Schlagwort „Abwägung“

09. Dezember 2019 Top-Urteil

Recht auf Vergessen I: Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet werden

Richterhammer auf Tastatur
Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 16/13

Mit dem Beschluss »Recht auf Vergessen I« hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BGH stattgegeben. Eine wegen Mordes verurteilte Person hatte von einem Presseverlag Unterlassung gefordert, weil über dessen Online-Archiv Presseberichte auffindbar waren, in denen unter namentlicher Nennung über seine mehr als 30 Jahre zurückliegende Verurteilung berichtet wurde. Der BGH hatte die Klage abgewiesen, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers durch das Bereithalten der beanstandeten Informationen im Internet nicht verletzt werde. Trotz des Zeitablaufs gibt es ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit daran, sich über dieses bedeutende zeitgeschichtliche Ereignis zu informieren, da es sich um ein spektakuläres Kapitalverbrechen handelt. Nach Ansicht des BVerfG wäre es für den Verlag aber zumutbar gewesen, Vorkehrungen gegen die Auffindbarkeit der Artikel in Betracht zu ziehen. Trotz der gleichzeitigen Geltung der Unionsgrundrechte sind primär die deutschen Grundrechte zu prüfen und dabei die Meinungs- und Pressefreiheit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Hier ist vor allem die Verbreitung von Informationen durch das Internet und deren langfristige Verfügbarkeit zu berücksichtigen.

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07. Juli 2023

Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik

Statue der Justitia die vor einem Hammer und Bücherstapel steht
Beschluss des BVerfG vom 14.06.2019, Az.: 1 BvR 2433/17

Ob eine Äußerung durch die Meinungsfreiheit geschützt oder sie als Beleidigung anzusehen ist, ist grundsätzlich im Wege einer Abwägung herauszufinden. Eine Ausnahme hierzu stellt die Schmähkritik dar – diese kann nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Aufgrund dessen ist das Vorliegen einer Schmähkritik an strenge Voraussetzungen gebunden. Maßgeblich ist dabei, ob die Äußerung einen Sachbezug hat. Dies ist ausgeschlossen, wenn es sich allein um die Diffamierung einer Person handelt. Jedoch darf dem Äußernden nicht das Recht auf polemische Zuspitzung abgesprochen werden.

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09. Dezember 2019

Recht auf Vergessen II: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf die Löschung von Suchmaschinen-Link auf Presseinterview gescheitert

EU Flagge
Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 276/17

Mit dem Beschluss „Recht auf Vergessen II“ hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Celle zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin war gegen einen Suchmaschinenbetreiber mit dem Ziel vorgegangen, dass auf Suchabfragen zu ihrem Namen kein Link mehr zu einem 2010 in ein Online-Archiv eingestellten Transkript eines Fernsehbeitrags abgerufen werden kann, in dem ihr unter namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wird. Nach Ansicht des BVerfG hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beschwerdeführerin ausreichend gegen die unternehmerische Freiheit des Suchmaschinenbetreibers in Verbindung mit der Meinungsfreiheit und dem Zugangsinteresse der Internetnutzer abgewogen. Das BVerfG hat in dieser Entscheidung erstmals als Prüfungsmaßstab die Unionsgrundrechte und nicht die deutschen Grundrechte zugrunde gelegt, da sich der verfolgte Anspruch auf Auslistung nach unionsrechtlich vollständig vereinheitlichen Rechtsvorschriften richtet.

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04. Oktober 2018

Bezeichnung „Antisemit“ verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

Frau an Sprecherpult
Urteil des LG Regensburg vom 26.06.2018, Az.: 62 O 1925/17

Die öffentliche Bezeichnung eines Sängers als „Antisemit“ aufgrund der Inhalte seiner Liedtexte, stellt eine unzulässige Meinungsäußerung dar, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. Die Äußerung ist schon deshalb nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, weil es keine allgemein gültige und allgemein anerkannte Definition für den Begriff des „Antisemitismus“ gibt. Eine Definition dieses Begriffs ist immer von einer persönlichen Bewertung abhängig, die gerade nicht dem Beweis zugänglich ist. Im Rahmen einer Abwägung zwischen dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung muss hier Letzteres zurücktreten. Auch wenn der öffentliche Diskurs über verdeckte antisemitische Tendenzen in der heutigen Gesellschaft wichtig ist, stellt die Bezeichnung als „Antisemit“ gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, da sie als besonders herabwürdigend und ehrverletzend zu bewerten ist. Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass die Aussage nicht „im Eifer des Gefechts“ getroffen, sondern im Rahmen eines Vortrags wohl überlegt und bewusst getätigt wurde.

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28. September 2018

Zum Entfall des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme

Lupe vor Zeitung
Urteil des BGH vom 12.06.2018, Az.: VI ZR 284/17

a) Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden; die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, muss situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 261/10, NJW 2012, 771, 772).

b) Die Selbstbegebung gibt nicht stets thematisch und inhaltlich die exakte Grenze vor, in deren Rahmen sich die hinzunehmende Veröffentlichung bewegen muss. Diese ist vielmehr im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall zu bestimmen.

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14. Oktober 2016

Informationelle Selbstbestimmung bei bereits bekannten Informationen abgeschwächt

Symbol Eltern mit Fragezeichen als Kind
Beschluss des BVerfG vom 28.07.2016, Az.: 1 BvR 335/14 u. a.

Werden in Presseberichten persönliche Informationen (Name, Abstammung, Alter) veröffentlicht, so kommt es bei der Abwägung zwischen informationeller Selbstbestimmung und Pressefreiheit auch darauf an, ob es sich um eine erstmalige Veröffentlichung handelt oder ob die Informationen bereits bekannt waren. Zwar wirken sich bei Heranwachsenden mediale Publikationen stärker auf die Entwicklung aus, so dass deren Persönlichkeitsrechte besonders zu wahren sind. Gleichwohl überwiegt die Pressefreiheit, wenn die Informationen durch vorhergehende Berichterstattung über mehrere Jahre bereits einem breiten Empfängerkreis bekannt gemacht worden waren.

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14. Oktober 2016

Veröffentlichung des Geburtsjahres im Internet zulässig

Schriftzug Privat auf Computer-Tastatur
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 30.09.2015, Az.: 142 C 30130/14

Wenn von einer in der Öffentlichkeit bekannten Dokumentarfilm-Produzentin das Geburtsjahr im Internet veröffentlich wird, kann sich die Betroffene nicht mit Erfolg auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Daraus folgt zwar grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und welche Informationen über die eigene Person veröffentlich werden. Bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit muss dieses Recht aber regelmäßig hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurücktreten, wenn die Betroffene dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

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21. August 2015

Persönlichkeitsverletzende, veraltete Beiträge in Online-Archiven müssen modifiziert werden

Suchmaschinen-Eingabefeld, daneben ein Strichmännchen mit einem Schraubenzieher in der Hand, das an einem Kasten mit Zahnrädern arbeitet, SEO, Suchmaschinenoptimierung
Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2015, Az.: 7 U 29/12

Macht eine Tageszeitung Beiträge, die geeignet sind, das Ansehen einer Person in der Öffentlichkeit nachhaltig zu beeinträchtigen, dauerhaft über ein Internetarchiv öffentlich zugänglich, so muss sie zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verhindern, dass ein unmittelbarer Zugriff auf die Beiträge über bloße Eingabe des Namens des Betroffenen in eine Suchmaschine möglich ist. Dabei gelten die für die Haftung der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze.

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23. Mai 2014 Top-Urteil

Ex-Partner müssen erotische Aufnahmen voneinander löschen

Laszife Frau in Dessous.
Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13

Während einer Beziehung in beiderseitigem Einverständnis gefertigte erotische Foto- und Filmaufnahmen müssen nach Ende der Beziehung gelöscht werden, wenn einer der einstigen Partner das fordert. Zwar ist in der einvernehmlichen Ablichtung eine Einwilligung zu Beziehungszeiten zu sehen, doch ist diese bei erotischen Aufnahmen auf die Dauer derselben zeitlich begrenzt.

Darüber hinaus ist diese Einwilligung aber auch per se widerruflich, da erotische Aufnahmen den Kernbereich der Intimsphäre betreffen, und folglich das Löschungsinteresse des Einen höher wiegt als das Eigentumsrecht des Anderen an den Aufnahmen. Anders als bei diesen intimen Aufnahmen, besteht jedoch kein Anspruch auf Löschung von Alltags- und Urlaubsbildern.

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29. Oktober 2012

Information der Presse über Funde verdorbenen Fleischs bei Großmetzgerei rechtmäßig

Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275 Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
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