Inhalte mit dem Schlagwort „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“

12. Juni 2018

Hewlett Packard kann „HP” als eingetragene Marke behalten

Kopierstation wirft Blätter aus
Pressemitteilung Nr. 55/18 des EuG zu den Urteilen vom 24.04.2018, Az.: T-207/17, T-208/17

Seit 1996 bzw. 2009 ist das Wortzeichen „HP“ sowie das dazugehörige Bildzeichen als Unionsmarke eingetragen. 2015 beantragte die polnische Gesellschaft Senetic beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Wort-/Bildmarke für nichtig zu erklären, da sie rein beschreibend und zudem nicht unterscheidungskräftig sei. Das Amt jedoch wies den Antrag zurück, woraufhin Senetic vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage einreichte. Doch auch das EuG folgte der Auffassung des EUIPO und bestätigte die Eintragung des Wort-/Bildzeichens „HP“. Einerseits sei schon grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb eine Marke, die nur aus ein oder zwei Buchstaben besteht, generell rein beschreibend sein soll. Außerdem hätte das polnische Unternehmen nicht nachgewiesen, dass Senetic oder sonstige Dritte ebenfalls Waren unter einem identischen oder ähnlichen Logo vermarkten oder zum Zeitpunkt der Eintragung bereits vermarktet hätten.

Weiterlesen
12. Juni 2018

MESSI schlägt MASSI

Fußballspieler-Skydancer in FC Barcelona-Trikot vor Fußballrasen
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 26.04.2018, Az.: T-554/14

Das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte nach dem Widerspruch eines spanischen Unternehmers, der die ältere Marke „MASSI“ innehat, die Eintragung der Marke „MESSI“ des Fußballspielers Lionel Messi wegen Verwechslungsgefahr abgelehnt. Das Gericht der Europäischen Union entschied auf Antrag Messis jetzt für den Fußballer. Die Marken „MESSI“ und „MASSI“ hätten zwar klangliche und bildliche Ähnlichkeiten, aufgrund der Bekanntheit des Fußballspielers bestehe aber keine Verwechslungsgefahr.

Weiterlesen
29. März 2018

Crocs unterliegt im Streit um Geschmacksmuster vor dem EuG

Crocs in rosa und blau im Sand
Pressemitteilung Nr. 31/18 des EuG zum Urteil vom 14.03.2018, Az.: T-651/16

Das EuG hat eine Geschmacksmusterklage des amerikanischen Schuhherstellers Crocs abgewiesen und damit die Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters für Crocs durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aus dem Jahr 2016 bestätigt. Ein französisches Unternehmen hatte im Jahr 2013 die Nichtigerklärung des Geschmackmusters aufgrund mangelnder Neuheit des Designs beantragt. Das Unionsrecht sieht den Schutz eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nur vor, soweit es neu ist und Eigenart hat. Dieses Kriterium erfüllt das Design von Crocs nach Ansicht des Gerichts nicht, da es bereits vor dem Zeitraum von zwölf Monaten vor dem Zeitpunkt der Einreichung der Patentanmeldung in den USA unter anderem über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden war.

Weiterlesen
22. März 2018

Unionsmarke mit Bezug auf Mafia verstößt gegen die öffentliche Ordnung

Mafia-Mann mit großem Hut und Mantel in schwarz-weiß
Pressemitteilung Nr. 33/18 des EuGH zum Urteil vom 15.03.2018, Az.: T-1/17

Der EuGH hat die Nichtigerklärung der Unionsmarke „La Mafia se sienta a la mesa“ durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Marke durch den Wortbestandteil „La Mafia“ offenkundig auf eine international agierende kriminelle Organisation verweise und insgesamt ein positives Abbild dieser Organisation wiedergebe. Dadurch werden nach Ansicht des EuGH die schwerwiegenden Verstöße dieser Organisation gegen die Grundwerte der Europäischen Union verharmlost. Die Marke sei potentiell dazu geeignet, Anstoß zu erregen oder eine Beleidigung auszudrücken und deshalb für nichtig zu erklären.

Weiterlesen
06. Februar 2017

Markenschutz eines Zauberwürfels („Rubik’s Cube“)

Frau hockt auf dem Boden und spielt mit Zauberwürfel
Urteil des EuGH vom 10.11.2016, Az.: C-30/15 P

Bei der Anmeldung eines als Zauberwürfel bekannten „dreidimensionalen Puzzles“ muss die technische Funktion der Würfelform hinreichend beachtet werden. Denn die erkennbare Gitterstruktur auf den Außenseiten des Würfels ist mehr als eine abstrakte Form, sondern entfaltet eine technische Wirkung i. S. des absoluten Eintragungshindernis gem. Art. 7 e) ii) VO Nr. 40/94. Weiter würde sich ohne die Berücksichtigung der Drehbarkeit der Markenschutz auf alle Arten von würfelförmigen Puzzles erstrecken, unabhängig von ihrer Funktionsweise.

Weiterlesen
04. Juli 2016

Keine rechtserhaltende Benutzung der Unionswortmarke „PICCOLO“

Sektflasche mit Piccologlas
Urteil des EuG vom 14.04.2016, Az.: T-20/15

Voraussetzung einer rechtserhaltenden Benutzung einer Marke ist, dass sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware gibt. Die ernsthafte Benutzung einer Marke kann nur festgestellt werden, wenn sie verwendet wird, um die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren. Wenn neben dem Begriff „Piccolo“ ein anderer Begriff, der sowohl auf der Ware als auch auf der Verpackung angebracht ist, aufgrund seiner Größe und Positionierung dominiert, hat der Begriff „Piccolo“ im Gesamtbild nur sekundären und ergänzenden Charakter. Dementsprechend wird der andere Begriff mehr als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware wahrgenommen, während der Begriff „Piccolo“ nur eine beschreibende Funktion für die Flaschengröße hat.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a