Inhalte mit dem Schlagwort „Berufung“

19. Juni 2019

Anforderungen an die Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage.
Urteil des OLG Frankfurt vom 02.05.2019, Az.: 6 U 58/18

Die wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes hängt nicht nur von der Anzahl, sondern auch von der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitglieder ab. Nach § 8 III Nr. 2 UWG muss einem Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Außerdem müssen laut OLG Frankfurt – insbesondere da es sich in diesem Fall bei den Mitgliedern fast ausschließlich um eBay-Verkäufer handelt – die Marktbedeutung und das wirtschaftliche Gewicht mit einbezogen werden.

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03. Juni 2019

Verbot von Betrieb eines Apothekenautomaten bestätigt

Nahaufnahme eines grünen Apothekenschilds
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 29.05.2019, Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 38/18

Der Betrieb eines sog. "Apothekenautomaten" (d.h. eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe) ist wettbewerbswidrig. Es handelt sich dabei nicht um einen antizipierten Versandhandel, welcher erlaubt gewesen wäre. Da die Arzneimittel schon vorher in dem Automaten gelagert sind, gibt es keinen Versand an den Endverbraucher der Apotheke. Indem den Vorschriften der deutschen Apothekenbetriebsordnung nicht Genüge getan wird, wie etwa durch den fehlenden Hinweis auf mögliche Änderungen der Verschreibung bei Arzneimittelabgabe, besteht ebenso ein Verstoß gegen Prüf- und Dokumentationspflichten.

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22. Mai 2019

Nutzung von Gebäudefotografien ohne Einwilligung nicht erlaubt

Verbotschild mit einer Kamera
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2019, Az.: 16 U 205/17

Fotografien, die von öffentlich zugänglichen Stellen aus erstellt worden sind und ein Gebäude abbilden, dürfen grundsätzlich gemacht und auch verwertet werden. Wenn die Fotografien jedoch auf dem Grundstück des Gebäudes selbst gemacht worden sind, bedarf es sowohl für das Tätigen der Fotos, als auch für deren Verwertung eine ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Dieses Recht hat auch der Pächter eines Grundstücks, gemäß des aus §§ 854 ff., 1004 BGB abgeleitetem Hausrechts, da er entscheiden darf wer sein Grundstück betritt und wer die wirtschaftlichen Vorteile (in diesem Fall Fotos) daraus ziehen darf. Es ist unerheblich, ob aus den gemachten Fotos erkannt werden kann, um welches Gebäude genau es sich handelt.

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15. Mai 2019

Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen in Printmedien ist unlautere Werbung

Zeitung mit Urlaub als Überschift
Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.01.2019, Az.: 6 U 162/18

Die Frage, ob im konkreten Fall das Vorenthalten von Angaben zur Identität und Anschrift des anbietenden Unternehmens in Werbung als wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG zu werten ist, entschied das OLG Brandenburg zu Gunsten der Verbraucher. Dies führt dazu, dass die konkrete Handlung der Nichterteilung von wesentlichen Informationen als unlauter einzustufen ist, da die Mitteilung der Identität des Vertragspartners für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers als wesentlich zu beurteilen sei.

Der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, genannte Informationen, da es sich bei der Buchung eines Wellnessarrangement nicht mehr um ein Geschäft des täglichen Lebensbedarfs handle und der Durchschnittsverbraucher wissen will, wer sein Vertragspartner ist.

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07. September 2018

Anforderungen an Vertriebsverbot gemäß § 3 Abs. 2 ProdSG

Einkaufswagen Verbotszeichen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.07.2018, Az.: 6 U 28/18

Wird ein Vertriebsverbot auf § 3 Abs. 2 ProdSG gestützt, ist bei den Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung u. a. folgendes zu beachten: Es genügt nicht, wenn das gegenständliche Produkt (hier: ein Kindertisch) DIN-Normen oder sonstigen Spezifikationen für die gewerbliche Nutzung nicht entspricht, wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Die Beurteilung nach § 3 Abs. 2 ProdSG hängt dann allein davon ab, ob die konkret festgestellten Mängel so schwerwiegend sind, dass sie tatsächlich zu einer Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen führen können oder es sich hierbei um reine Qualitätsmängel hinsichtlich des Gebrauchszwecks oder der Haltbarkeit handelt.

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24. Juli 2018

Wettbewerbsverstoß bei unzulässiger Nutzung von Daten des Kehrbuchs durch Schornsteinfeger

Schornsteinfeger bei der Arbeit im Winter auf dem Dach eines Hauses
Urteil des OLG Celle vom 26.06.2018, Az.: 13 U 136/17

Nutzt ein Bezirksschornsteinfeger den Datenbestand des ihm ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten überlassenen Kehrbuchs für die Bewerbung und Durchführung privatwirtschaftlicher Schornsteinfegerleistungen, so stellt dies einen Verstoß gegen die in § 18 S. 1 SchfHwG normierte Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung dar. Darüber hinaus dürfen Bezirksschornsteinfeger während ihrer hoheitlichen Tätigkeit nicht unaufgefordert gleichzeitig im Wettbewerb stehende privatwirtschaftliche Schornsteinfegerleistungen anbieten oder durchführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre Stellung nicht ausnutzen, um andere Bertriebe im Wettbewerb zu behindern.

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27. Juni 2018

Ausübung der Heilkunde auch ohne Zulassung möglich

Mann massiert Frau im Nackenbereich
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.11.2017, Az.: 6 U 140/17

Der Heilpraktikervorbehalt des § 1 HeilPrG greift bei der Ausübung von Heilkunde dann, wenn von der Behandlung zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung ausgeht. Ob dies vorliegt, kann nur vor Gericht beurteilt werden, wenn die Anwendungsbereiche und Formen der Therapie im Einzelnen vom Kläger dargelegt werden. Die mittelbare Gesundheitsgefährdung kann grundsätzlich auch daraus folgen, dass sie den Patienten vom Arztbesuch abhält, es sei denn, die Therapie erfolgt auf Grund einer ärztlichen Verordnung.

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18. Mai 2018

Don’t worry – be markengeschützt

Text "be happy" vor buntem Hintergrund
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.03.2018, Az.: 6 U 180/17

Wird eine Unionsmarke während eines Rechtsstreites gelöscht, kann der Markeninhaber nicht einfach umschwenken und sich auf das Lauterkeitsrecht berufen. Die Klägerin war Inhaberin der Unionsmarke „BE HAPPY“ und machte gegen die Beklagte Unterlassungsansprüche geltend, da diese unter dem Namen „Be Happy“ ebenfalls mit Taschen handelte. Nachdem die Marke „BE HAPPY“ gelöscht wurde, probierte es die Klägerin mit Lauterkeitsrecht und warf der Beklagten vor, die Verbraucher werden durch die Namensähnlichkeit in die Irre geführt.

Eine „hilfsweise“ Geltendmachung konnte allerdings nicht auf § 5 UWG gestützt werden, denn dieser hätte das Bestehen eines marken- oder kennzeichenrechtlichen Schutzes vorausgesetzt, der hier ja gerade nicht (mehr) bestand. Das Markenrecht soll nicht durch einen Rückgriff auf das Lauterkeitsrecht umgangen werden.

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27. August 2010

Frist für Abschlusserklärung

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: I-4 U 12/10

Die Kosten eines Abschlussschreibens sind erstattungsfähig, wenn eine ausreichende Frist gelassen wurde, von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben. Regelmäßig ist eine Wartefrist von zwei Wochen angemessen. Der Schuldner muss es hinnehmen, wenn die volle Berufungsfrist (1 Monat) als Überlegungsfrist nicht zur Verfügung steht. Die Summe aus der Wartefrist und der Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung darf die Berufungsfrist allerdings nicht unterschreiten.

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16. Februar 2010

Produktionsrückstandsentsorgung: Zur Revision im Patentverletzungsstreit

Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: X ZR 11/06

Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
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