Inhalte mit dem Schlagwort „Beweislast“

06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

Gerichtliche Zuständigkeit bei Verbrauchersachen innerhalb der EU

Paragraphenzeichen über einer blau eingefärbten Europa-Darstellung umringt von gelben Sternen
Urteil des BGH vom 15.01.2015, Az.: I ZR 88/14

a) Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes gegeben, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat.

b) Beruft sich der Kunde des Maklers darauf, der Maklervertrag stelle eine Verbrauchersache im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO dar, so dass eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzlandes nach Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO in Betracht kommt, ist er dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Makler bei Abschluss des Maklervertrags seine Tätigkeit auf Verbraucher in seinem Wohnsitzland ausgerichtet hat.

c) Hat der Verbraucher zuständigkeitsleugnende Tatsachen zum Zeitpunkt der Einleitung des Klageverfahrens im Einzelnen dargelegt und bewiesen und hatte er bei Abschluss des Vertrags mit dem Makler keinen Anlass, Beweise hierfür zu sichern, obliegt es dem Makler, diesen Vortrag mit detailliertem Vorbringen zu bestreiten, wenn er sich auf in seiner Sphäre liegende zuständigkeitsbegründende Vorgänge beruft.

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10. März 2015

Beweislast des Gläubigers bei Zwangsgeldfestsetzung

Braune Akte mit der Aufschrift "Zwangsvollstreckung". Prozessrecht
Beschluss des OLG Koblenz vom 30.11.2012, Az.: 6 W 251/12

Beantragt ein Gläubiger gegen einen Schuldnern die Festsetzung eines Zwangsgeldes gemäß §888 ZPO, so trägt der Gläubiger die Beweislast, dass geschuldete Leistung dem Schuldner nicht unmöglich ist.

Dies ergibt sich zum einen bereits aus dem Wortlaut des § 888 ZPO, zum anderen aus der Tatsache, dass der Gläubiger die rechtsbegründenden Tatsachen (hier: „ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt“) beweisen muss.

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26. Januar 2015

Keine Beweiserleichterung bei Spitzenstellungswerbung

Drei bunte Figuren stehen vor einer gelben Treppe und einer steht auf der Treppe.
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 84/13

Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.

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04. November 2014

Zum Erfordernis eines schlüssigen Vortrags einer Stellvertretung bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags

Urteil des AG Pfaffenhofen vom 25.07.2014, Az.: 1 C 159/14

Hat zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags auf Seiten des Kunden ein Stellvertreter gehandelt, ist es nicht ausreichend, die bloße Stellvertretung zu behaupten, sondern es müssen die konkreten Umstände dieser Vertretung schlüssig dargelegt werden. Dies erfordert jedenfalls die Angabe, ob der Vertreter den Vertrag im eigenen Namen für den Kunden abgeschlossen habe und in welcher Weise dies erfolgt sein solle.

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22. September 2014 Top-Urteil

Zur Beweislast bei Filesharing in Wohngemeinschaft

Die Stromkabel von jeweils drei Notebooks stecken am Wort "Filesharing".
Urteil des AG Bochum vom 16.04.2014, Az.: 67 C 57/14

Auch im Rahmen einer Wohngemeinschaft trägt der Inhaber des Internetanschlusses lediglich eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass eine tatsächliche Vermutung einer Täterschaft für eine Urheberrechtsverletzung nicht zutrifft. Zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Anschlussinhabers führt dies jedoch nicht. Der Rechteinhaber bleibt damit beweisbelastet.

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31. Juli 2014

Darlegungslast bei Software-Mängeln

Urteil des BGH vom 05.06.2014, Az.: VII ZR 276/13

Wird im Rahmen eines Werkvertrages die Anbindung eines Warenwirtschaftssystems an mehrere Onlineshops geschuldet, so genügt der Besteller seiner Darlegungslast hinsichtlich eines Mangels, wenn er vorträgt, der Vertragspartner sei verpflichtet gewesen, die Schnittstellen zu den Onlineshops herzustellen und dass diese Schnittstellen nicht funktioniert haben, d.h. ein automatischer Datenaustausch nicht stattgefunden habe. Der Besteller einer Software genügt demnach seiner Beweislast, wenn er Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung des Unternehmens zuordnet, genau bezeichnet. Zu deren Ursache muss er nicht vortragen.

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14. Juli 2014

Angebotsbeendigung bei eBay wegen Irrtums

Urteil des LG Fulda vom 09.05.2014, Az.: 1 S 19/14

Wird eine Auktion auf der Internetplattform eBay vorzeitig durch den Verkäufer beendet, so kommt grundsätzlich ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Die Annahmeerklärung des Verkäufers kann jedoch unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme stehen, welcher dann eingreift, wenn ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt. Für das Eingreifen des Vorbehalts ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf den Vorbehalt beruft. Im Falle fehlender Beweise für einen Irrtum kann ein Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden entstehen.

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03. Juni 2014

Beweislast bei unerwünschten Werbewurfsendungen

Urteil des LG Bonn vom 15.01.2014, Az.: 5 S 7/13

Einem Wohnungseigentümer steht ein Unterlassungsanspruch gegen einen Werbenden zu, wenn es trotz eines Aufklebers gegen Werbewurfsendungen auf seinem Briefkasten zum Einwurf von Werbeflyern kommt. Er muss dabei jedoch beweisen können, dass der Werbende der Störer ist und diesem der Einwurf des Werbematerials zuzurechnen ist. Ein einmaliger und räumlich begrenzter Einwurf solchen Materials genügt nicht für die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass der Werbende die Postwurfsendung veranlasst hat.

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19. Mai 2014

Beweislast bei einer Urheberrechtsverletzung in einem Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az.: 57 C 3144/13

Um die eigene Haftung eines Anschlussinhabers als Täter bei durch Filesharing begangenen Urheberrechtsverletzungen auszuschließen, ist es ausreichend, wenn die Internetmitbenutzung anderer Personen dargelegt werden kann und die ersthafte Möglichkeit besteht, dass diese den Internetanschluss ohne Mitwirkung des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzung genutzt haben können. Die Beweislast, dass dennoch der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat, liegt dann beim Kläger. Eine Störerhaftung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn volljährige Personen den Anschluss mitbenutzen, da gegenüber diesen keine Überwachungspflicht besteht.

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