Inhalte mit dem Schlagwort „Bewertungen“

12. April 2016 Top-Urteil

BGH konkretisiert Prüfpflichten für Betreiber der Arztbewertungsplattform Jameda

ein Stehtoskop liegt auf einer Laptop-Tastatur
Urteil des BGH vom 01.03.2016, Az.: VI ZR 34/15

a) Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.

b) Ist der Hostprovider mit der Behauptung eines Betroffenen konfrontiert, ein von einem Nutzer eingestellter Beitrag verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, und ist die Beanstandung so konkret gefasst, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, so ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich.

c) Zur Bestimmung, welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie den Erkenntnismöglichkeiten des Providers zu. Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden - Nutzers.

d) Der vom Betreiber eines Arztbewertungsportals verlangte Prüfungsaufwand darf den Betrieb des Portals weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren, hat aber zu berücksichtigen, dass eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen von betroffenen Ärzten durch den Portalbetreiber eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte der (anonym oder pseudonym) bewerteten Ärzte beim Portalbetrieb hinreichend geschützt sind.

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21. Februar 2012

Werbung mit Gütesiegel wettbewerbswidrig

Urteil des LG Köln vom 05.01.2012, Az.: 31 O 491/11

Die Werbung der Reisevermittlung "reisen.de" mit einem sogenannten "Gütesiegel der Touristik" ist wettbewerbswidrig. Die Werbung mit einem „Gütesiegel“, das allein auf Bewertungen aus dem Internetportal www.anonym1.de beruht, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise über die Qualität der damit verbunden Gesamtbewertung der Hotels. Der Verkehr erwartet, dass ein Gütesiegel nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen wird.
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21. Mai 2013

Kein Unterlassungsanspruch bei negativen Werturteilen bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 08.05.2013, Az.: 28 O 452/12 Eine schlechte Bewertung eines Händlers auf Amazon, die mit einem schlechtem Kundenservice begründet wird, stellt keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung dar. Daher stellt dies keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts des Händlers dar, sofern dieser in der Bewertung nicht beleidigt wird. Eine Unterlassung solcher Bewertungen kann somit grundsätzlich nicht gefordert werden.
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22. Juli 2014

Haftungsprivilegierung als Host-Provider gilt auch für Unterlassungsansprüche

Urteil des KG Berlin vom 16.04.2013, Az.: 5 U 63/12

Der Betreiber der Hotelbewertungs-Website „HolidayCheck.com“ haftet nicht uneingeschränkt für unwahre und rufschädigende Behauptungen von Nutzern, da er die dort getätigten Bewertungen nicht vorher auf rechtsverletzende Einträge überprüfen muss. Insoweit findet die Haftungsprivilegierung für Host-Provider auch auf Unterlassungsansprüche Anwendung, selbst wenn der Diensteanbieter ein ausländisches Unternehmen ist. Der Einsatz von Wortfiltern zum Auffinden rechtsverletzender Einträge kann nicht dazu führen, dass der Diensteanbieter das Haftungsprivileg verliert.

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12. Juli 2013

Bewertung im Heilmittelgewerbe

Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.02.2013, Az.: I-20 U 55/12 Die Werbung mit Kundenbewertungen zur Anpreisung von Zahnersatzprodukten ist dann unlauter, wenn das Bewertungsprofil durch die ungleiche Behandlung von positiven und negativen Kundenbewertungen im Ergebnis „geschönt“ wird.
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25. September 2014

Kein Anspruch auf Löschung der Daten aus einem Ärztebewertungsportal

Pressemitteilung Nr. 132/2014 des BGH zum Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13

Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal, das neben Namen, Fachrichtung, Kontaktdaten und Sprechzeiten des Arztes auch Bewertungen von Portalnutzern enthält. Das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund der freien Arztwahl erheblich ist und der Arzt durch den Eintrag im Bewertungsportal nur in seiner sogenannten Sozialsphäre berührt wird.

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08. Januar 2015

Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen nach einem Sterne-System ist irreführend

Person mit Kreide in der Hand schreibt eine Sterne-Bewertung auf eine grüne Tafel.
Urteil des LG Hanau vom 01.09.2014, Az.: 7 O 397/14

Das aus der Hotelbranche bekannte Sterne-Bewertungssystem kann nicht für die Bewertung von Schiffen verwendet werden. Wird eine Kreuzfahrt im Rahmen einer Online-Werbung mit dem Hinweis beworben, dass es sich um ein 4-Sterne Schiff handle, ohne dass ein solches Bewertungssystem für Schiffe tatsächlich existiert, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig.

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30. Dezember 2014

Keine Rücknahme einer negativen eBay-Bewertung

Urteil des LG Bonn vom 24.06.2014, Az.: 8 S 23/13

Ein Anspruch auf Rücknahme oder Korrektur einer negativen eBay-Bewertung besteht nicht, wenn es sich bei der Bewertung im Kern um eine Tatsachenbehauptung handelt und der Nachweis der Unwahrheit dieser Tatsachenbehauptung nicht erbracht wurde. Eine Pflicht des Käufers zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer vor Einstellen einer Bewertung folgt weder aus den AGB der Internetplattform eBay noch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben.

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