Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidung“

21. November 2011

„CARDIOLOGICUM HAMBURG“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 29.09.2011, Az.: 30 W (pat) 518/10 Die aus den Wörtern „CARDIOLOGICUM“ und „HAMBURG“  sowie dem Bild eines grafisch gestalteten Herzens bestehende Wort-/Bildmarke "CARDIOLOGICUM HAMBURG" fehlt bzgl. der beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das Zeichen „CARDIOLOGICUM“ wird vom relevanten Verkehr ohne Weiteres als „Einrichtung für die Erkennung/Behandlung von Herzerkrankungen“ verstanden. Deshalb handelt es sich um eine beschreibende Sachangabe zu Art, Erbringungsstätte oder Bestimmung der so gekennzeichneten Dienstleistungen.
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17. November 2011

„Insel der Balance“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 25 W (pat) 514/11 Die Wortfolge "Insel der Balance" suggeriert, dass der Genuss der beanspruchten Waren oder von Zubereitungen mit diesen Produkten als Zutat eine das Gleichgewicht wiederherstellende Wirkung hat, welche dem Konsumenten Entspannung und Ruhe verschafft. Die Wortfolge weist daher einen engen beschreibenden Bezug zu allen beanspruchten Waren auf. Darüber hinaus wird der Verkehr in der Wortfolge keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der so gekennzeichneten Produkte erkennen.
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15. November 2011

Keine Gefahr durch „Yoghurt Kisses“

Beschluss des BPatG vom 15.09.2011, Az.: 25 W (pat) 33/10 Zwischen der für Süßwaren eingetragenen Marke „Yoghurt Kisses“ und der für Schaumzuckerwaren eingetragenen Marke „Kiss“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar liegt hinsichtlich der Ware „Schaumzuckerwaren“ Warenidentität vor, allerdings unterscheidet sich die angegriffene Marke durch den Bestandteil „Yoghurt“ sowohl in schriftlicher, klanglicher, als auch begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich von der Marke „Kiss“. Außerdem besitzt das Zeichen „Kiss“ für die beanspruchten Waren eine geringe Kennzeichnungskraft.
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15. November 2011

IR-Marke „NUCTECH“ entgeht Super-Gau

Beschluss des BPatG vom 13.10.2011, Az.: 30 W (pat) 41/10 Der IR-Marke „NUCTECH“ fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren. Nachdem die IR-Markeninhaberin für den deutschen Teil der Marke auf Produkte aus dem Bereich der Nukleartechnologie verzichtete, kann der IR-Marke kein unmittelbar beschreibender Bedeutungsgehalt für die übrigen Waren- und Dienstleistungsklassen entnommen werden.
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14. November 2011

„Harmony“ nur teilweise eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 12.10.2011, Az.: 28 W (pat) 66/09 Die Wortmarke „Harmony“ ist in Bezug auf einen Teil der angemeldeten Waren nicht unterscheidungskräftig. Die Bezeichnung vermittelt lediglich den Hinweis, dass jene Produkte zu einem harmonischen Wohnumfeld der Abnehmer der Waren beitragen und erschöpft sich somit in einem anpreisenden Versprechen, das in einem engen sachlichen Bezug zu sämtlichen beanspruchten Waren steht. Der Verkehr entnimmt der Angabe daher keinerlei betriebskennzeichnende Bedeutung.
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03. November 2011

„ECORIDE“

Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 33 W (pat) 539/10 Die Bezeichnung „ECORIDE“ wird von Endverbrauchern und dem Fachverkehr als Kurzform für ökologische bzw. ökonomische Fahrt/Antrieb verstanden. Durch die Zeichenkombination werden Merkmale der angemeldeten Waren beschrieben, da diese einen Öko-Antrieb haben können, bzw. einen solchen ermöglichen können. Die Wortmarke weist somit einen engen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Waren auf und ist daher nicht hinreichend unterscheidungskräftig.  In Bezug auf Brillen und Kontaktlinsen liegt jedoch Unterscheidungskraft vor.
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03. November 2011

„Wirtschaft trifft Ehrenamt“

Beschluss des BPatG vom 18.08.2011, Az.: 27 W (pat) 558/10 Die Wortmarke "Wirtschaft trifft Ehrenamt" ist mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Die Marke wird vom angesprochenen Verkehr lediglich als anpreisender und bewerbender Werbeslogan mit Sachhinweis in Bezug auf den Vergleich, die Begegnung oder die Zusammenarbeit von Unternehmen und freiwilliger unentgeltlicher Tätigkeit verstanden. Es handelt sich um einen werbeüblichen Slogan, welcher unabhängig vom Anmelder im Internet bereits Verwendung gefunden hat. 
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04. Oktober 2011

Fliegen nur mit Kreditkarte?

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 08.09.2011, Az.: 16 U 43/11 Eine AGB-Klausel ist unwirksam, wonach die Flugreise lediglich angetreten werden kann, wenn die Kredit- bzw. Debitkarte vorgelegt wird, mit der das Ticket bezahlt wurde.
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29. September 2011

Christo & Jeanne-Claude: Urheberrechtlich geschützte Verhüllungsaktionen

Urteil des LG Berlin vom 27.09.2011, Az.: 16 O 484/10 Die Verhüllungsaktionen u.a. an Gebäuden und bekannten Bauwerken der Künstler Christo & Jeanne-Claude sind weltbekannte Unikate. Wer Fotografien dieser urheberrechtlich geschützten Werke im Internet vervielfältigt und öffentlich zugänglich macht, haftet dem Inhaber der Rechte am abgebildeten Motiv als Störer.
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05. September 2011

„MAXsecure“ nicht sicher

Beschluss des BPatG vom 04.08.2011, Az.: 25 W (pat) 505/11 Dem Wortzeichen "MAXsecure" mangelt es hinsichtlich sämtlicher Waren und Dienstleistungen an Unterscheidungskraft. Der inländischen Verkehr entnimmt der Wortkombination lediglich einen Hinweis auf die Bestimmung bzw. den Zweck der "höchstmöglichen Sicherheit" der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.
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