Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

10. Juni 2014

Keine Urheberrechtsverletzung bei flüchtigen Kopien von Internetseiten im Cache

Urteil des EuGH vom 05.06.2014, Az.: C-360/13

Die bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Bildschirm- und Cachekopien können ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erstellt werden, da sie zum einen flüchtig bzw. begleitend sind und zum anderen vorläufigen Charakter haben. So werden erstere bei Verlassen der Internetseite gelöscht und letztere nach einer gewissen Zeit automatisch durch andere Inhalte ersetzt. Des Weiteren stellen die Kopien einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens dar, die die Betrachtung der Internetseiten überhaupt effizient ermöglicht.

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10. Juni 2014

Reiserücktritt bei Erkrankung nach dem Online-Check-In

Pressemitteilung Nr. 23/14 des AG München vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13

Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht schon beim Online Check-In, da die Reise zu diesem Zeitpunkt noch nicht tatsächlich angetreten wurde. So kann ein Versicherungsnehmer bei Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung auch nach bereits erfolgtem Online Check-In in Anspruch nehmen.

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06. Juni 2014 Top-Urteil

„Das Recht auf Vergessenwerden“ – Google muss Links zu personenbezogenen Daten löschen

Eine Lupe gerichtet auf das Wort "Search" in bunten Buchstaben.
Urteil des EuGH vom 13.05.2014, Az.: C-131/12

Der Suchmaschinenbetreiber Google muss unter bestimmten Voraussetzungen Verlinkungen zu Webseiten Dritter löschen, auf denen sich personenbezogenen Daten befinden. Das Recht auf Löschung setzt keine Schädigung der Person durch die Ergebnisliste der Onlinesuche voraus, vielmehr ergibt dieses sich aus dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Diese überwiegen sowohl gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse Googles, als auch gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu der Information über die gesuchte Person. Nur unter besonderen Umständen kann ein Recht auf Löschung nicht bestehen, etwa wenn die Person eine des öffentlichen Lebens ist und ein überwiegendes Interesse der breiten Öffentlichkeit an den betreffenden Informationen besteht.

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04. Juni 2014

Produktinformation einer Bank

Urteil des OLG Nürnberg vom 17.04.2014, Az.: 3 U 2124/13

Eine Bank, die mit Risiken belastete Kapitalanlagen anbietet, ist nicht berechtigt, einzig und allein die Vorteile dieser Kapitalanlage zu betonen, sondern muss zusätzlich auch über die Risiken aufklären.

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04. Juni 2014

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Ausnutzens fremden Vertragsbruchs

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 11.07.2013, Az.: 6 U 87/12

Es ist wettbewerbsrechtlich zulässig, einen fremden Vertragsbruch auszunutzen. So ist das Abwerben von fremden Mitarbeitern grundsätzlich erlaubt, wenn keine unlauteren Begleitumstände, wie z.B. (nach Rechtsprechung des BGH) gezieltes und bewusstes Hinwirken auf den Vertragsbruch, hinzukommen.

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04. Juni 2014

Kosten für Kraftfahrzeuge als Tombolapreise nicht von der Steuer absetzbar

Urteil des FG Köln vom 26.09.2013, Az.: 13 K 3908/09

Anschaffungskosten für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Tombola verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden, wenn der Wert der Gewinnchance für den einzelnen Teilnehmer aufgrund des überschaubaren Teilnehmerkreises bei über 35 Euro liegt.

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04. Juni 2014

Anmeldung einer „Spekulationsmarke“ ist rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 13.02.2014, Az.: 6 U 9/13

Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie nur darauf angelegt ist, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen zu behindern. In diesem Fall behauptete der Anmelder zwar, die streitige Marke als Markenagentur für künftige Kunden auf Vorrat angemeldet zu haben. Ein entsprechendes Geschäftsmodell konnte er jedoch nicht nachweisen. Die Marke ist somit als „Spekulationsmarke“ einzuordnen, die nicht als Herkunftshinweis dienen soll, sondern die formale Rechtsstellung des Inhabers lediglich zum Zweck einer markenrechtlich nicht gerechtfertigten Behinderung Dritter ausnutzen soll.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

BearShare

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

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04. Juni 2014

„Knuss“ als unlautere Nachahmung des Produkts „Knoppers“

Urteil des OLG Köln vom 16.08.2013, Az.: 6 U 13/13

Der Vertrieb der Waffelschnitte "Knuss" ist wegen einer unlauteren Rufausnutzung zu untersagen. Die Ausstattung des Produkts "Knuss" lehnt sich im Gesamteindruck in einer Weise der "Knoppers"-Produktverpackung an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, und so beim Verbraucher zu einer Übertragung von Gütevorstellungen und zu der Annahme einer Beziehung zwischen den Unternehmen führt.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

Bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer Website ist nicht ausreichend

Aufgeschlagenes BGB mit Ausschnitt des § 312d BGB auf dem ein Kugelschreiber liegt.
Urteil des BGH vom 15.05.2014, Az.: III ZR 368/13

Die bloße Abrufbarkeit einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung auf der Website eines Unternehmens erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, da die Belehrung auf diese Weise nicht in einer unveränderlichen textlich verkörperten Gestalt in den Machtbereich des Verbrauchers gelangt. Die vom Unternehmer in einer Eingabemaske vorgegebene Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung, die vom Kunden zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten bestätigt werden muss, verstößt gegen AGB-Recht, weil sie die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers verschiebt und ist daher unwirksam.

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