a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, ist ein gerichtlicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Angabe der Reihenfolge der geltend gemachten Kennzeichenrechte nicht deshalb entbehrlich, weil das Gericht die Ansprüche für unbegründet hält.
b) Der Geschäftsführer einer GmbH haftet regelmäßig für eine Markenverletzung auch persönlich, die in der Verwendung der Firma der juristischen Person liegt.
Urteil des OLG München vom 02.08.2012, Az.: 29 U 1471/12 Eine Werbemaßnahme mit der Ankündigung medizinischer Auskünfte im Wege einer Beratung im Internet ist wettbewerbswidrig, wenn nur durch auf Distanz vermittelten Informationen und ohne eigene Wahrnehmung der Patienten konkrete Diagnosen erstellt werden. In diesem Falle handelt es sich um unzulässige medizinische Fernbehandlungen, die nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten sind.
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Die Bewerbung eines Weins mit besonders guter Bekömmlichkeit aufgrund eines speziellen Gärverfahrens und einem dadurch besonders niedrigen Säuregehalt, ist jedoch als Gesundheitsbezug aufzufassen und somit unzulässig.
Urteil des KG Berlin vom 20.07.2012, Az.: 5 U 90/11 In einem Abmahnschreiben muss mit „hinreichender Deutlichkeit“ zum Ausdruck kommen, für welches konkrete Verhalten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert wird. Eine Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn das beanstandete Verhalten eine unzutreffende rechtliche Würdigung erfährt. Die erforderliche "hinreichende Deutlichkeit" ist auch dann erfüllt, wenn der Abgemahnte die missbilligte Handlung zumindest beurteilen und daraus die Folgerungen ziehen kann.
Beschluss des BPatG vom 22.08.2012, Az. 26 W (pat) 23/11 Der Wortfolge "Von jeder Bewegung profitieren" fehlt für die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortfolge besitzt im Hinblick auf die Waren Therapiegeräte, Sportgeräte und Möbel einen engen beschreibenden Bezug.
Weiterlesen 24. September 2012 KommentarTop-Urteil
Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2012 – Az.: 5 U 119/11
Mit Hilfe der sog. „Catch-All“-Funktion kann der Domaininhaber alle Subdomains auf eine bestimmte Webseite weiterleiten, ohne diese einzeln einrichten zu müssen. Während dies für den Inhaber einer Domain oftmals von Vorteil ist, da Eingabefehler von Nutzern vorgebeugt wird und diese trotzdem auf die Internetseite gelangen, ist Dritten diese Funktion oftmals ein Dorn im Auge, da die Zeichenfolge natürlich auch ein (fremdes) eingetragenes Markenzeichen oder ein Werktitel sein kann.
Urteil des LG Bochum vom 03.07.2012, Az.: 17 O 76/12 Ein Hinweis auf die Mehrwertsteuer alleine unter einem Reiter mit der Bezeichnung „Versand und Zahlungsmethoden“ und in den AGB ist nicht ausreichend, da hierbei die erforderliche augenfällige Zuordnung zum Preis nicht gegeben ist.
Urteil des EuGH vom 19.04.2012, Az.: C-523/10 Vorliegend war die Frage zu klären, ob eine über die deutsche Suchmaschine „google. de" geschaltete Anzeige ein anderes, nicht in Deutschland ansässiges Unternehmen, in deren außerhalb Deutschlands geschützte Marke eingreifen kann. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof kann in einem solchen Fall kann entweder ein Gericht des Mitgliedsstaats, in dem die Marke eingetragen ist, zuständig sein oder ein Gericht des Mitgliedsstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist.
Pressemitteilung Nr. 149/12 des BGH vom 13.09.2012, Az.: I ZR 230/11 Das Bewerben von „Biomineralwasser“ ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es ist denkbar, dass ein Mineralwasser die gesetzlichen Grenzwerte für Rückstände und Schadstoffe nur wenig unterschreitet. Bleibt ein als „Biomineralwasser“ bezeichnetes Mineralwasser deutlich darunter und ist es somit tatsächlich reiner, darf dieses Qualitätsmerkmal auch explizit beworben werden.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.05.2012, Az.: 6 U 103/11
Das OLG Frankfurt verneinte in einem Urteil die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn sich die beanstandete Mitteilung in englischer Sprache auf einer für den englischsprachigen Raum bestimmte Internetseite befindet. Vorliegend warf eine europäische Fluggesellschaft einem in Deutschland tätigen Reisevermittler vor, er würde Tickets überteuert weiterverkaufen und zudem den Endpreis der Tickets nicht deutlich von vornherein anzeigen. Der Reisevermittler warf der Fluggesellschaft ihrerseits rufschädigende Äußerungen in deutsch- und englischsprachigen Presseveröffentlichungen auf einer Webseite vor. Für die englischsprachige Version der Veröffentlichungen – im Gegensatz zu den identischen deutschsprachigen Veröffentlichungen - sei ein deutsches Gericht nicht zuständig, da sich diese Mitteilungen nicht bestimmungsgemäß in Deutschland, sondern in englischsprachigen Ländern auswirken sollte. Die deutschsprachigen Veröffentlichungen wurden hingegen wirksam als rufschädigend eingestuft. Zudem kam das OLG zu dem Ergebnis, dass der Reisevermittler aufgrund von Preisinformationspflichten verpflichtet sei, schon bei der ersten Ausweisung des Flugpreises den kompletten Endpreis anzugeben.
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