Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“

17. November 2011

„Insel der Balance“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 25 W (pat) 514/11 Die Wortfolge "Insel der Balance" suggeriert, dass der Genuss der beanspruchten Waren oder von Zubereitungen mit diesen Produkten als Zutat eine das Gleichgewicht wiederherstellende Wirkung hat, welche dem Konsumenten Entspannung und Ruhe verschafft. Die Wortfolge weist daher einen engen beschreibenden Bezug zu allen beanspruchten Waren auf. Darüber hinaus wird der Verkehr in der Wortfolge keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der so gekennzeichneten Produkte erkennen.
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17. November 2011

„Berufsunfähigkeit Vorsorge“

Beschluss des BPatG vom 20.09.2011, Az.: 33 W (pat) 100/10

Die Wortkombination "Berufsunfähigkeit Vorsorge" ist für die beanspruchten Dienstleistungen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nicht eintragbar, da es an der notwendigen Unterscheidungskraft fehlt. Da es sich vorliegend um eine beschreibende Angabe handelt, kann die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware nicht gewährleistet werden. Weiter handelt es sich um einen so gebräuchlichen Begriff, dass der Verkehr die Wortkombination nicht als Hinweis auf die Herkunft eines Unternehmens verstehen wird.
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15. November 2011

Keine Gefahr durch „Yoghurt Kisses“

Beschluss des BPatG vom 15.09.2011, Az.: 25 W (pat) 33/10 Zwischen der für Süßwaren eingetragenen Marke „Yoghurt Kisses“ und der für Schaumzuckerwaren eingetragenen Marke „Kiss“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar liegt hinsichtlich der Ware „Schaumzuckerwaren“ Warenidentität vor, allerdings unterscheidet sich die angegriffene Marke durch den Bestandteil „Yoghurt“ sowohl in schriftlicher, klanglicher, als auch begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich von der Marke „Kiss“. Außerdem besitzt das Zeichen „Kiss“ für die beanspruchten Waren eine geringe Kennzeichnungskraft.
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15. November 2011

IR-Marke „NUCTECH“ entgeht Super-Gau

Beschluss des BPatG vom 13.10.2011, Az.: 30 W (pat) 41/10 Der IR-Marke „NUCTECH“ fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren. Nachdem die IR-Markeninhaberin für den deutschen Teil der Marke auf Produkte aus dem Bereich der Nukleartechnologie verzichtete, kann der IR-Marke kein unmittelbar beschreibender Bedeutungsgehalt für die übrigen Waren- und Dienstleistungsklassen entnommen werden.
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15. November 2011

„ACTIVE SKIN PROTECTION“

Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 525 W (pat) 525/10

Der Wort-/Bildmarke "ACTIVE SKIN PROTECTION" fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren (ausgenommen "orthopädische Artikel; chirurgisches Nähmaterial"), da der Schutz der Haut im Zusammenhang mit allen beanspruchten Waren eine ganz wesentliche Rolle spielt.
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14. November 2011

Vermeidbare Herkunftstäuschung durch Nachahmung eines Regalsystems

Urteil des OLG Köln vom 22.06.2011, Az.: 6 U 152/10 Ein Regalsystem besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn der Gesamteindruck nicht allein von seinen technisch und funktional bedingten (aber austauschbaren) Elementen, sondern auch von seinen gefälligen Linien, Winkeln und Proportionen bestimmt ist. Von den konkreten Umständen des Einzelfalles hängt es ab, ob das Hinzufügen eigener Herstellerkennzeichen geeignet ist, eine Herkunftsverwechslung auszuschließen. Die relevanten Verkehrskreise achten bei der Beschaffung von Bauteilen weniger auf ein Kennzeichen, als bei verpackten Lebensmitteln des täglichen Bedarfs.
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14. November 2011

Medien vs. Bier – „DuMont“ vs. „DuMont Kölsch“

Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 176/10

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Wortbestandteil der Marke "DUMONT" bzw. "DuMont", welche für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen wurde und „DüMont“ Kölsch, welche für den Vertrieb von im Lohnbrauverfahren herzustellenden Bieres Verwendung finden soll, da die beanspruchten Waren absolut unähnlich sind.
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14. November 2011

„Harmony“ nur teilweise eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 12.10.2011, Az.: 28 W (pat) 66/09 Die Wortmarke „Harmony“ ist in Bezug auf einen Teil der angemeldeten Waren nicht unterscheidungskräftig. Die Bezeichnung vermittelt lediglich den Hinweis, dass jene Produkte zu einem harmonischen Wohnumfeld der Abnehmer der Waren beitragen und erschöpft sich somit in einem anpreisenden Versprechen, das in einem engen sachlichen Bezug zu sämtlichen beanspruchten Waren steht. Der Verkehr entnimmt der Angabe daher keinerlei betriebskennzeichnende Bedeutung.
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14. November 2011

Finanzierung ohne Anschrift?

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 04.11.2011, Az.: I-4 W 84/11 Wirbt ein Unternehmen in einem Werbeprospekt ohne Angabe der eigenen oder der Identität des Finanzierungspartners, ist dies unlauter und irreführend.
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03. November 2011

Bang & Olufsen-Lautsprecher als 3D-Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuGH vom 06.10.2011, Az.: T-508/08

Ein Lautsprecher des Unternehmens Bang & Olufsen ist nicht als 3D-Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig, da die Marke ausschließlich aus einer Form besteht, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.
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