Inhalte mit dem Schlagwort „Gewinnspiel“

26. April 2011

Arzneimittelwerbung mit Gewinnspiel ist rechtswidrig

Urteil des OLG Köln vom 10.12.2010, Az.: 6 U 85/10 Für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel darf in Fachzeitschriften für pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA) nicht in Kombination mit einem Gewinnspiel geworben werden. Es liegt insofern ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG vor, wonach Zuwendungen an Fachpersonal verboten sind. Vorliegend bestand insbesondere die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung, da die ausgelobten Preise deutlich über der Schwelle der Geringfügigkeit lagen und somit geeignet waren eine affektive, positiv geprägte Beziehung des Empfängers zu dem Produkt herzustellen, das den Gewinn ermöglicht hat. Infolgedessen könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine durch das Gewinnspiel beeinflusste PTA das beworbene Produkt einem Patienten empfiehlt, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes notwendig gewesen wäre.
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30. August 2010

Einwilligung von Werbemails bei Gewinnspiel umfasst nicht zusätzliche Werbung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.07.2010, Az.: 5U 43/08

Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.

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19. Mai 2010

Unzulässige Gewinnspielteilnahme durch automatisierte Massenanmeldungen

Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09

Eine automatisierte Massenteilnahme durch mehrere tausend Einträge pro Tag an einem Gewinnspiel mit den Daten Dritter ist unzulässig. Ein solches Handeln durch einen Gewinnspielvermittler behindert den Gewinnspielveranstalter gezielt und kann verboten werden. Im vorliegenden Fall hatten wir den Antragssteller vertreten.
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18. Januar 2010

Ob Gewinnspiele vom Warenkauf abhängen dürfen: Kopplungsverbot europarechtswidrig

Urteil des EuGH vom 14.01.2010, Az.: C-304/08

Das im UWG enthaltene generelle Kopplungsverbot von Gewinnspielen mit der Verpflichtung zum Kauf von Waren oder der kostenpflichtigen Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist europarechtswidrig. Die Richtline 2005/29/EG zählt abschließend und für alle Mitgliedsländer gleichwirksam alle unlauteren Geschäftspraktiken auf, die ohne Abwägung im Einzelfall unlauter sind. Die oben genannte Kopplung findet keine Erwähnung. Das in der Sache strengere UWG ist daher in dem Punkt nicht anzuwenden. Ob das Koppeln von Gewinnspielen mit Waren oder Dienstleistungen unlauter sei, müsse nunmehr am Einzelfall geprüft und beurteilt werden. Ein generelles Verbot gibt es nicht.
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18. Dezember 2009

Informationspflichten bei Gewinnspielen

Urteil des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZR 64/07 Zur Erfüllung der Informationspflicht nach dem UWG bei Gewinnspielen reicht einer, dem Medium und der Teilnahmeschwierigkeit angemessener Zugang zu diesen Informationen.
Im vorliegenden Fall reichten die auf den Teilnahmekarten im Handel vorliegenden Informationen trotz Fernsehbewerbung des Gewinnspieles aus, da ohne die Karten keine Teilnahme möglich war. Eine genaue Auflistung der Teilnahmebedingungen in der Werbung war nicht notwendig.
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13. Oktober 2009

Gewinnspielvermittlung durch automatisierte Masseneintragungen unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09

Unsere Mandantschaft veranstaltete auf ihrer Webseite ein Gewinnspiel, bei welchem massenhaft automatisierte Eintragungen von Gewinnspielvermittlern vorgenommen wurden, welche einerseits die Werbemöglichkeiten unserer Mandandtschaft beeinträchtigten und zudem Beschwerde-E-Mails der angeblich Angemeldeten zur Folge hatte. Mit aktuellem Beschluss entschied das Landgericht Hamburg, dass die automatisierte Teilnahme durch mehrere tausend Einträge an einem Tag unzulässig war und sprach gegenüber dem Gewinnspielvermittler ein entsprechendes Verbot aus.
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08. September 2009

Werbung für Gewinnspielteilnahme bei Angebotsvermittlung verboten

Urteil des BGH vom 02.07.2009, Az.: I ZR 147/06

Die Kopplung der auf ein Absatzgeschäft gerichteten Werbung mit der Teilnahme an Gewinnspielen ist im Einzelfall unzulässig. Sie ist verboten, wenn sich die Werbung an unabhängige Berater und Vertreter richtet. Diese sind entsprechend der Erwartungshaltung der Beratenen und Vertretenen zur Neutralität und Objektivität verpflichtet. Die Kopplung mit dem Gewinnspiel birgt die Gefahr, dass sich die Berater und Vertreter durch den möglichen Gewinn bei der Entscheidung zur Vermittlung des beworbenen Geschäfts leiten lassen und nicht länger ausschließlich im Interesse des beratenen Dritten handeln.
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21. August 2009

Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft

Beschluss des BayVGH vom 11.08.2009, Az.:  NE 09.1378

Das Bayerische oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gewinnspielsatzung vom 17.12.2008 vorerst in Kraft bleibt. Eine Betreiberin von Fernseh-Quiz-Sendungen hatte sich mit ihrem Normenkontrollantrag im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die neuen Regelungen gewendet. Sie war der Auffassung, dass die erlassenen Normen in vielfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen und sie ihrer Existenzgrundlage berauben. Das Gericht lehnte den Erlass der Anordnung ab [...].
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10. August 2009

Die Kombination Werbung und Gewinnspiel

Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 222/06 Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen i.S. von § 21 Abs. 2 SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht bereits deshalb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird.
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21. Juli 2009

Jeder 100. Einkauf gratis!

Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 31/06

Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.
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