Inhalte mit dem Schlagwort „Haftung“

26. Oktober 2012

Ausschluss eines Nutzers aus Mailingliste rechtfertigt Verzögerungsschaden

Urteil des AG Hamburg-Mitte vom 11.09.2012, Az.: 18b C 389/11 Wird auf einer Webseite eine Mailingliste beworben, begründet dies eine Leistungspflicht des Betreibers, allen Nutzern den Zugang zu und die Teilnahme an dieser Mailingliste zu gewähren. Mit der Registrierung des Nutzers kommt es zum Vertragsschluss zwischen ihm und dem Betreiber. Die Kündigung eines registrierten und freigeschalteten Mitglieds ist nur aus wichtigem Grund möglich. Hierfür müsste der User gegen bestimmte Regeln, wie die Angabe wahrheitsgemäßer Daten, verstoßen haben. Beschwert sich ein Nutzer über den Ausschluss und wird ihm dabei mitgeteilt, dass dieser endgültig und eine weitere Diskussion nicht gewünscht ist, stellt dies eine Leistungsverweigerung dar, welche dem Nutzer einen Anspruch auf Ersatz seines Verzögerungsschadens gewährt.
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22. Oktober 2012

Anschlussinhaber haftet nicht für Frau und Kind

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Wird ein geschütztes Werk von einer bestimmten IP-Adresse aus über ein Peer-to-Peer Netzwerk zugänglich gemacht, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist, dadurch entkräftet werden, dass neben dem Anschlussinhaber noch andere Haushaltsangehörige in Betracht kommen. Da zwischen Ehepaaren keine Prüf- und Kontrollpflichten bestehen, haftet der Anschlussinhaber nicht für eine mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Frau.
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24. Juli 2012

Kein Anspruch gegen Vermieter einer Diskothek auf Zahlung von GEMA-Gebühren

DJ Pult in einer Disko.
Urteil des AG Düsseldorf vom 09.09.2011, Az.: 57 C 465/11

Der Vermieter einer Diskothek haftet nicht als Mitveranstalter für die rechtswidrige Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in dem von ihm vermieteten Lokal. Solange dieser lediglich seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, er aber keinerlei organisatorische Verantwortung für die Veranstaltung trägt (beispielsweise einen Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Musikfolge hat), gilt als Veranstalter lediglich der Mieter der Diskothek.

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20. Juli 2012

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Rapidshare

Mit Spannung wurde die Entscheidung des BGH zur Haftung des Filehosters „Rapidshare“ erwartet (BGH-Pressemitteilung Nr. 114/2012 vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11).

Diese Entscheidung wird bestimmen, ob das Geschäftsmodell eines Filehosters nach dem Zuschnitt von „Rapidshare“ von der Rechtsordnung gebilligt werden darf oder nicht. In diesem Zusammenhang wird der BGH die Frage beantworten, ob das sogenannte „Cloud Computing“ in Deutschland eine wirtschaftliche Zukunft hat. Wir haben daher die Pressemitteilung im Einzelnen analysiert und sowohl die Hintergründe als auch die Folgen im Einzelnen kommentiert.

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20. Juli 2012

Haftung des Vermieters von Veranstaltungsräumen für Urheberrechtsverletzungen

DJ Pult in einer Diskothek.
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.05.2012, Az.: 23 S 296/11

Der Vermieter von Veranstaltungsräumen haftet nicht nach den Grundsätzen der Veranstalterhaftung für Urheberrechtsverletzungen, die im Rahmen der Veranstaltung begangen wurden. Veranstalter ist nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat, dafür finanziell oder organisatorisch verantwortlich ist bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Programms hat.

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16. Juli 2012

Alone in the dark

Pressemitteilung Nr. 114/2012 des BGH vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11 Prüfungs- und Handlungspflichten für Filehoster wie Rapidshare entstehen erst dann, wenn Kenntnis von einem konkreten rechtsverletzenden Angebot erlangt wurde. Eine Verschärfung der Prüfpflichten des Filehosters folgt nicht daraus, dass das Geschäftsmodell für Urheberrechtsverletzungen besonders anfällig ist. Sobald der Filehoster Kenntnis von dem rechtsverletzenden Angebot erhält, ist er nicht nur verpflichtet das Angebot zu sperren, sondern es muss auch – im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren - Vorsorge darüber getroffen werden, dass es zukünftig nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.
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21. Juni 2012 Kommentar

Haftung für embedded-Links oder der „dubiose Krebsarzt“

>strong>Kommentar zum Urteil des LG Hamburg vom 18.05.2012, Az. 324 O 596/11

Wie sind embedded Videos zu bewerten? Präsentiert ein Blogger ein Video, z.B. von YouTube, ist dieser dann auch für dieses Video haftbar zu machen? Oder darf man darauf vertrauen, dass ein öffentlich zugängliches Video auch legal ist und ansonsten von YouTube gesperrt würde?

Das LG Hamburg verkündete vor Kurzem ein Urteil zu dieser Thematik, das v.a. in der sog. Blogosphäre bereits große Wellen schlug.

Lesen sie im Folgenden eine rechtliche Bewertung dieses Urteils.

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13. Juni 2012

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte

Urteile des BGH vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08 a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.
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01. Juni 2012

Haftung des Betreibers eines Informationsportals für fremde Inhalte

Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11

Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.
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