Inhalte mit dem Schlagwort „Informationspflichten“

25. Juni 2014

Endpreis muss Serviceentgelt enthalten

Urteil des OLG Koblenz vom 04.06.2014, Az.: 9 U 1324/13

Der in einer Werbeanzeige angegebene Endpreis (hier: Reise bzw. Kreuzfahrt) muss gemäß der Preisangabenverordnung alle Kosten beinhalten, die auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit für den Kunden anfallen und bereits im Vorfeld konkret bezifferbar sind. Ein sog. "Sternchenhinweis", durch den auf möglicherweise weitere anfallende Kosten neben dem Endpreis aufmerksam gemacht werden soll, ist nur dann zulässig, wenn sie für beliebig zu wählende Zusatzleistung zu erbringen sind.

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27. Mai 2014

Verbraucherschützer erreichen Erfolg gegen englisch verfasste AGB von WhatsApp

Versäumnisurteil des LG Berlin vom 09.05.2014, Az.: 15 O 44/13

Durch das Vorhalten von lediglich englisch verfassten AGB beim Kurznachrichtendienst WhatsApp werden diese Verbrauchern nicht zumutbar zur Kenntnis gebracht. Dies gilt umso mehr, als Verbraucher im Übrigen (z.B. auf der Webseite des Kurznachrichtendienstes) nur auf deutsch angesprochen werden und nicht davon ausgegangen werden kann, dass Verbraucher die ohnehin schon schwer verständlichen Rechtstexte in einer anderen Sprache verstehen können. Darüber hinaus kam der Dienst seinen Informationspflichten nach § 5 TMG nicht nach, da es Nutzern unter anderem weder postalische Anschrift des Unternehmens noch einen zweiten Kommunikationsweg anbot.

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14. Mai 2014

Bewerbung von LED-Monitoren mit Preisangaben nur zulässig bei Angabe der Energieeffizienzklasse

Urteil des OLG Köln vom 26.02.2014, Az.: 6 U 189/13

Wird ein LED-Monitor zu Werbezwecken mit einer Preisangabe beworben, so muss dazu auch die jeweilige Energieeffizienzklasse angegeben werden. LED-Monitore sind dabei nicht als Computermonitore anzusehen, sondern vielmehr als Fernsehgeräte, also Videomonitore, womit die Notwendigkeit einer solchen Angabe nach Anlage 2 Abs. 1 Nr. 4 zur EnVKV und der dort in Bezug genommenen Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU gegeben sei.

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28. April 2014

Im Einzelunternehmen gibt es keinen Geschäftsführer

Urteil des OLG München vom 14.11.2013, Az.:6 U 1888/13

Wird im Impressum eines Unternehmens ein Geschäftsführer genannt, so geht der Verkehr davon aus, dass es sich dabei um eine GmbH handelt. Gibt allerdings ein Einzelunternehmer sich selbst als Geschäftsführer an, so stellt dies eine Irreführung dar, da sich dahinter nicht - wie erwartet - eine juristische Person, sondern lediglich eine einzelne Person verbirgt.

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25. April 2014

Keine Informationspflicht über Identität und Anschrift des Unternehmens bei Online-Angebot über einen Gutschein

Urteil des BGH vom 09.10.2013, Az.: I ZR 24/12

Der Anbieter von Gutscheinen für „Erlebnisse“ (hier: Ballonfahrt in den Alpen), die innerhalb von drei Jahren vom Kunden oder einer von ihm beschenkten Person bei Drittunternehmen Erlebnispartnern) eingelöst werden können, ist nicht gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 Fall 2 UWG gehalten, bereits beim annahmefähigen Angebot des Erlebnisses auf seiner Internetseite über Identität und Anschrift des die Ballonfahrt durchführenden Unternehmens zu informieren.

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03. April 2014

Bei einer Werbeanzeige ist auch die Angabe des Rechtsformzusatzes der Firma erforderlich

Urteil des OLG Köln vom 25.10.2013, Az.: 6 U 226/12

Als wesentliche Information in einer Anzeige sind neben der Anschrift und Identität des Gewerbebetreibenden auch sein Handelsname inkl. seiner Rechtsform als Bestandteil der Firma anzugeben. Der Verbraucher soll dadurch in der Lage sein, ohne Probleme Kontakt zum Unternehmen aufzunehmen sowie sich bereits vor Vertragsschluss über den Ruf des Unternehmens im Hinblick auf Potenz, Bonität und Haftung informieren zu können.

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28. März 2014

Abmahnung wegen Werbung ohne MwSt. – Spende an gemeinnützige Organisation kein mögliches Vertragsstrafeversprechen

Urteil des LG Köln vom 22.08.2013, Az.: 33 O 292/12

1. Einem Vertragsstrafeversprechen fehlt es an Ernstlichkeit, wenn der Gläubiger die Vertragsstrafe spenden soll. Durch diese Auflage ist das Versprechen gerade nicht uneingeschränkt – und genügt damit nicht den strengen Anforderungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr.

2. Auch der Hersteller von Produkten, der nie direkt an Endverbraucher, sondern nur an Zwischenhändler verkauft, darf in seiner Werbung keine netto-Preise ausschildern.

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20. März 2014

Werbeanzeigen mit Angebot eines Geschäftsabschluss ohne Angabe der Identität des Unternehmens unzulässig

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.12.2013, Az.: 2 U 12/13

Bei Werbeanzeigen, die ein Angebot zu einem Geschäftsabschluss beinhalten, ist die Angabe über die Identität (Rechtsform und Anschrift) eines Unternehmens wesentlich. Ein Angebot zu einem Geschäftsabschluss liegt dann vor, wenn der Verbraucher hinreichend über das Produkt und den Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Die Verpflichtung zur Angabe der Identität hat den Zweck, dass die Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie mit dem Unternehmen vertragliche Beziehungen schließen wollen. Für die Zweckerreichung ist es irrelevant, ob der Werbende sein eigenes Unternehmen als Anbieter angibt oder andere Unternehmen, für die er wirbt.

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20. März 2014

Endpreis bei Onlinebuchung eines Hotels muss Tourismusabgabe enthalten

Urteil des OLG Köln vom 14.03.2014, Az.: 6 U 172/13

Eine Abgabe wie eine Tourismussteuer muss im Übernachtungsgesamtpreis angegeben werden, sofern ein Hotelbetreiber jene auf seine Gäste abwälzt. Da es sich gerade um keine optionale Zusatzleistung für die Gäste handelt, ist eine solche Abgabe ein sonstiger Preisbestandteil im Sinne der PAngV, sodass eine Nennung im Endpreis bei einer Online-Buchung zwingend erforderlich ist.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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