Inhalte mit dem Schlagwort „Medienrecht“
Sportwettenmonopol europarechtswidrig
GEMA-Gebühr richtet sich nach der Bruttofläche
Pressemitteilung Nr. 171/2011 des BGH zum Urteil vom 27.10.2011, Az.: I ZR 125/10
Die GEMA ist berechtigt bei Freiluftveranstaltungen, wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten, die Gebühren für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche zu bemessen. Es wäre ihr nicht zumutbar für jede Veranstaltung spezifisch die Flächen festzustellen, die mit Musik beschallt werden und auf denen sich Besucher aufhalten können.Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bildmanipulation?
Zur Darlegungslast für Unterlassungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
Urteil des OLG Hamburg vom 16.08.2011, Az.: 7 U 51/10
Bei der Mitwirkung an der technischen Verbreitung von Äußerungen Dritter – z.B. eines Suchmaschinenbetreibers - ist ein Unterlassungsanspruch nur dann schlüssig, wenn unter anderem vorgetragen wird, dass nach Eingabe des Namens des Unterlassungsgläubigers in der Ergebnisliste der Suchmaschine ein Eintrag mit einem bestimmten, auf den Unterlassungsgläubiger hinweisenden Inhalt erscheint und dass bei Aufruf dieses Eintrags in der Ergebnisliste der Nutzer auf einen Internetauftritt geleitet wird, der einen bestimmten, genau anzugebenden bzw. zu beschreibenden Wortlaut oder sonstigen Inhalt hat.„Congstar-Andy“ kein Doppelgänger von Germany’s next Topmodel Hair & Makeup Artist Boris Entrup
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 11.08.2011, Az.: 324 O 134/11
Der aus der Fernsehshow "Germany's next Topmodel" bekannte "Hair & Makeup Artist" Boris Entrup ist mit seiner auf Unterlassung und Lizenzzahlung gerichteten Klage vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Er war der Ansicht, dass seine Person in unzulässiger Weise für Werbezwecke des Mobilfunkunternehmen Congstar vereinnahmt wurde. Nicht nur die äußeren Merkmale der Kunstfigur „Andy“ aus dem entsprechenden Werbespot seien "kopiert", sondern auch seine Stimme, Artikulation, Gestik und Körperbewegung seien ihm nachgeahmt worden. Eine gewisse Ähnlichkeit konnten auch die Richter der Pressekammer erkennen, einen echten "Doppelgänger" jedoch verkörpere die Werbefigur noch nicht.Armut schützt nicht vor der GEZ!
Pressemitteilung Nr. 84/2011 des BVerwG vom 12.10.2011, Az.: 6 C 34.10
Studenten, die ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten und keine Leistungen nach dem BAföG erhalten, können nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Voraussetzung einer Befreiung ist nicht das geringe Einkommen einer Person, sondern die Tatsache, dass bestimmte staatliche Sozialleistungen bezogen werden.Billiger Fußball für die Europäer
Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.