Inhalte mit dem Schlagwort „Medienrecht“

02. November 2011

Sportwettenmonopol europarechtswidrig

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08 Die Untersagungen der Vermittlung von Sportwetten, die sich auf das staatliche Sportwettenmonopol stützen, sind europarechtswidrig. Die Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit wird hierdurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Es ist erforderlich, dass die Monopolregelung geeignet ist ihre Ziele - Bekämpfung der Spielsucht - zu verwirklichen, in dem sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt. Die Monopolträger beschränken ihre Werbeaktivitäten nicht auf die Information und Aufklärung, sondern sind darauf gerichtet Unentschlossene durch hohe Gewinne zum Spielen zu bewegen. Auch die Ermittlung der Lottozahlen vor laufenden Kameras ist aufgrund ihrer Anreizwirkung unzulässig.
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02. November 2011

GEMA-Gebühr richtet sich nach der Bruttofläche

Pressemitteilung Nr. 171/2011 des BGH zum Urteil vom 27.10.2011, Az.: I ZR 125/10

Die GEMA ist berechtigt bei Freiluftveranstaltungen, wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten, die Gebühren für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche zu bemessen. Es wäre ihr nicht zumutbar für jede Veranstaltung spezifisch die Flächen festzustellen, die mit Musik beschallt werden und auf denen sich Besucher aufhalten können.
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26. Oktober 2011

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bildmanipulation?

Urteil des LG Hamburg vom 14.10.2011, Az.: 324 O 196/11 Wird ein Bild nachträglich manipuliert und perspektivisch verzerrt veröffentlicht, so kann dies auch bei prominenten Persönlichkeiten zu einem Unterlassungsanspruch führen. Die Einwilligung zur Aufnahme des Bildes umfasst nicht Manipulationen, welche über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus vorgenommen werden.
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18. Oktober 2011

Zur Darlegungslast für Unterlassungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber

Urteil des OLG Hamburg vom 16.08.2011, Az.: 7 U 51/10

Bei der Mitwirkung an der technischen Verbreitung von Äußerungen Dritter – z.B. eines Suchmaschinenbetreibers - ist ein Unterlassungsanspruch nur dann schlüssig, wenn unter anderem vorgetragen wird, dass nach Eingabe des Namens des Unterlassungsgläubigers in der Ergebnisliste der Suchmaschine ein Eintrag mit einem bestimmten, auf den Unterlassungsgläubiger hinweisenden Inhalt erscheint und dass bei Aufruf dieses Eintrags in der Ergebnisliste der Nutzer auf einen Internetauftritt geleitet wird, der einen bestimmten, genau anzugebenden bzw. zu beschreibenden Wortlaut oder sonstigen Inhalt hat.
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18. Oktober 2011

„Congstar-Andy“ kein Doppelgänger von Germany’s next Topmodel Hair & Makeup Artist Boris Entrup

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 11.08.2011, Az.: 324 O 134/11

Der aus der Fernsehshow "Germany's next Topmodel" bekannte "Hair & Makeup Artist" Boris Entrup ist mit seiner auf Unterlassung und Lizenzzahlung gerichteten Klage vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Er war der Ansicht, dass seine Person in unzulässiger Weise für Werbezwecke des Mobilfunkunternehmen Congstar vereinnahmt wurde. Nicht nur die äußeren Merkmale der Kunstfigur „Andy“ aus dem entsprechenden Werbespot seien "kopiert", sondern auch seine Stimme, Artikulation, Gestik und Körperbewegung seien ihm nachgeahmt worden. Eine gewisse Ähnlichkeit konnten auch die Richter der Pressekammer erkennen, einen echten "Doppelgänger" jedoch verkörpere die Werbefigur noch nicht.
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14. Oktober 2011

Armut schützt nicht vor der GEZ!

Pressemitteilung Nr. 84/2011 des BVerwG vom 12.10.2011, Az.: 6 C 34.10

Studenten, die ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten und keine Leistungen nach dem BAföG erhalten, können nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Voraussetzung einer Befreiung ist nicht das geringe Einkommen einer Person, sondern die Tatsache, dass bestimmte staatliche Sozialleistungen bezogen werden.
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07. Oktober 2011 Top-Urteil

Billiger Fußball für die Europäer

Fußball im Tor bei gutem Wetter.
Urteil des EuGH vom 04.10.2011, Az.: C-403/08, C-429/08

Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.

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