Verstärkte Prüfungspflicht von eBay
Pressemitteilung des HansOLG Hamburg vom 08.11.2011, Az.: 5 U 45/07
Internetauktionshäuser wie eBay, sind verpflichtet die Angebote ihrer Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen, wenn die entsprechenden Inserate durch das Internetauktionshaus unterstützt werden, etwa durch die Schaltung von Google-AdWords-Werbung.