Urteil des BGH vom 05.11.2013, Az.: VI ZR 304/12 a) In der Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann das Gewicht eines Eingriffs dadurch gemindert werden, dass die persönlichen Daten aufgrund von Presseberichten in früheren Jahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden und weiterhin im Internet zugänglich sind.
b) Eine Regelvermutung für den Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Pressefreiheit besteht nicht schon dann, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rede steht.
Urteil des LG Köln vom 30.10.2013, Az.: 26 O 211/13 Das Landgericht Köln hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW, in der sie die Klauseln für eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Flatrate-Verträgen bemängelt hatte, statt gegeben.
Der verständige Verbraucher denkt bei dem Wort „Flatrate“ und insbesondere bei einem Vertragsschluss dessen an eine bestimmte Surfgeschwindigkeit für einen Monat, die er für den angegebenen Preis erhält. Eine etwaige Drosselung dieser Geschwindigkeit, wie es die Telekom nach wie vor vorsieht, erwarte er dabei gerade nicht. Die im Vertrag aufgenommenen Klauseln sind daher unzulässig und als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers anzusehen.
Urteil des LG Köln vom 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12 Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Durch die Teilnahme an einem Spielfilm willigt ein Darsteller regelmäßig nur in die Nutzung seines Bildnisses für diesen Film und dessen Bewerbung ein. Werden hingegen Szenenbilder in einer Werbeanzeige für andere Produkte verwendet, also nicht für den Film selbst, sondern wie hier für ein TV-Gerät, bedarf es einer gesonderten Einwilligung.
Urteil des LG Köln vom 14.08.2013, Az.: 28 O 144/13 Die Frage, ob die Veröffentlichung eines Bildes, welches eine Person abbildet zulässig ist, beurteilt sich nach dem abgestuften Schutzkonzept des KUG. Grundsätzlich gilt, dass Fotografien nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Person verbreitet werden dürfen. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn es sich um ein sog. Bildnis der Zeitgeschichte handelt. In einem solchen Fall führen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie die Rechte der Presse zu einer Einschränkung des Einwilligungserfordernisses des § 22 KUG.
Pressemitteilung Nr. 32/13 des LG Berlin vom 16.08.2013, Az.: 27 O 183/13 Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit muss immer gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgewogen werden - dies immer unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit. In einem Kolumnebeitrag der TAZ überschritt der Journalist Deniz Yücel allerdings die Grenze des Zulässigen deutlich. In seinem Artikel machte er sich über die Auswirkungen des Schlaganfalls des umstrittenen EX-Bundesbank Vorstandes Thilo Sarrazin lustig und wünschte ihm, "der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".
Urteil des OLG Köln vom 26.03.2013, Az.: 15 U 149/12 Bildberichterstattungen über Prominente in emotionalen Ausnahmezuständen können unzulässig sein, da in solchen Momenten das Recht der betroffenen Personen, die Situation im Rahmen des Schutzes der Privatsphäre zu verarbeiten, regelmäßig schwerer wiegt, als das Berichterstattungsinteresse.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)
Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.
Urteil des BGH vom 28.05.2013, Az.: VI ZR 125/12 Bildberichterstattungen über Kinder von Prominenten bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn bei einzelfallbezogener Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Kindes und der Pressefreiheit keine Störung der kindgerechten Entwicklung durch die Berichterstattung droht und die Abbildungen kontextbezogen sind.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2013, Az.: I-20 U 190/12
Das Verbreiten eines Bildes über das Internet verstößt nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient. Das liegt aber nur dann vor, wenn das Bild über das rein handwerkliche Können hinaus einen weiteren Gehalt besitzt.
Beschluss des LG München I vom 29.05.2013, Az.: 7 O 22293/12 Pornografischen Filmen fehlt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung, sofern sie lediglich in primitiver Art sexuelle Vorgänge zeigen. Insofern kann hierfür kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden. Auch ein Laufbilderschutz kommt nicht in Betracht, wenn keine Ersterscheinung des Filmes in Deutschland bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland keine Nacherscheinung in Deutschland innerhalb von 30 Tagen vorliegt.
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