Inhalte mit dem Schlagwort „Schadensersatz“

21. August 2019 Top-Urteil

Anbieten eines Computerprogramms auf einem Downloadportal stellt öffentliche Wiedergabe dar

Hand drückt auf Downloadsymbol
Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 132/17

Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann, wenn das Computerprogramm zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt worden ist.

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21. August 2019

Haftung für eine Markenrechtsverletzung an Unternehmenskennzeichnen

Buch über Markenrecht wird aus Regal genommen
Urteil des LG München I vom 09.07.2019, Az.: 33 O 11904/18

Die Benutzung eines Unternehmenskennzeichens stellt eine markenmäßige Benutzung dar, wenn die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird oder werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Verkehr durch die Verwendung des Unternehmenskennzeichens annehmen kann, dass es eine Verbindung zwischen dem Unternehmenskennzeichen und den, von einem Dritten vertriebenen, Waren oder Dienstleistungen besteht. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu berücksichtigen. Im Falle einer Markenrechtsverletzung haftet der alleinige Geschäftsführer einer GmbH auch persönlich.

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29. Juli 2019

Schadensersatzklage von Versandapotheke erfolglos

Medikamente in Einkaufswagen
Pressemitteilung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 17.07.2019, Az.: 15 O 436/16

Zunächst wurde gegen die sodann auf Schadensersatz klagende Versandapotheke wegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung durch verschiedene Werbemaßnahmen eine einstweilige Verfügung erlassen. Im Anschluss verlangte diese von der Apothekerkammer, welche den Erlass der Einstweiligen Verfügung beantragt hatte, Schadensersatz und stützte den Anspruch auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des EuGH, nach welchem die Werbemaßnahmen zulässig seien. Das LG Düsseldorf entschied jedoch, dass durch die im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gerügten Werbemaßnahmen zumindest das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Heilmittelwerbegesetz verletzt seien, worauf sich das Urteil des EuGH nicht beziehe.

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22. Juli 2019

Sperranspruch wegen rechtsverletzender Webseiteninhalte

Kabel zur Datenübertragung
Urteil des LG München I vom 07.06.2019, Az.: 37 O 2516/18

Innerhalb der Störerhaftung gegen einen Internetzugangsprovider ist ein Unterlassungsanspruch aufgrund rechtsverletzender Inhalte Dritter nach dem Telemediengesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ausgeschlossen. Stattdessen kann der Rechteinhaber analog § 7 IV TMG einen Sperranspruch gegen den Anbieter geltend machen, für die Sperre anfallende Kosten muss der Rechteinhaber nicht erstatten. Außerdem muss der Rechteinhaber zwar zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Identität des für die Rechtsverletzung verantwortlichen Webseitenbetreibers aufzudecken, jedoch keine gerichtlichen Schritte veranlassen, wenn die Befürchtung besteht, dieser könnte den Hostprovider dann wechseln.

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19. Februar 2019

Kaufpreisbestimmung bei Gewinnmanipulation einer eBay-Auktion durch Abgabe eines Scheingebots

Richterhammer Icon auf Laptop
Urteil des OLG München vom 26.09.2018, Az.: 20 U 749/18

Maximalgebote im Rahmen einer, mit einem automatischen Bietsystem abgewickelten, eBay-Auktion stellen noch keine unbedingten Annahmeerklärungen dar. Durch diese Gebote wird lediglich erklärt, dass ein nächsthöheres Gebot abgegeben wird, um den Zuschlag an der verkauften Sache zu erhalten. Wurde während der Auktion ein nach § 117 Abs. 1 BGB nichtiges Scheingebot abgegeben, kann die aufgrund dieses Scheingebots vom Bietsystem vorgenommene Erhöhung keine Rechtswirkung entfalten. Der Kaufpreis ist dann nach dem letzten echten Gebot eines Dritten, das der Käufer überboten hat, zu bestimmen.

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08. Januar 2019 Top-Urteil

Lichtbildschutz für Fotografien von gemeinfreien Gemälden

Frau fotografiert Bild in Museum mit Smartphone
Pressemitteilung Nr. 195/2018 zum Urteil des BGH vom 20.12.2018, Az.: I ZR 104/17

Auch Fotografien von gemeinfreien Gemälden in einem Museum fallen in den Anwendungsbereich des § 72 UrhG, womit auch die unerlaubte Verbreitung solcher Bilder durch Dritte eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Sofern in dem Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Museums zudem ein Fotografierverbot enthalten ist und von einem Museumsbesucher sowohl unerlaubt Fotografien der Gemälde angefertigt, als auch im Anschluss im Internet veröffentlicht werden, kann der Betreiber des Museums auch hier Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen.

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20. Dezember 2018

Keine generelle Vermutung der Täterschaft des Inhabers von Internetanschlüssen bei Filesharing-Fällen

Frau schaut durch Lupe
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.09.2018, Az.: 2-03 S 20/17

In Filesharing-Fällen besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen wurde und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Dem Anschlussinhaber ist es jedoch nicht zumutbar, die Internetnutzung der Familienmitglieder zu dokumentieren.

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27. November 2018

Urheberrechtsverletzung durch Weiterleitung von Pay-TV-Sendungen per Live-Streaming

Pärchen möchte sich einen Film über eine Streaming-Plattform anschauen
Urteil des LG Hamburg vom 23.02.2017, Az.: 310 O 221/14

Werden Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings auf einer Internetseite weitergeleitet, so liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor. Auch alle Formen des Pay-TV stellen Sendungen im Sinne des Urheberrechts dar, sofern die Mittel zur Dekodierung durch das Sendeunternehmen selbst oder mit seiner Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Demzufolge besitzen Pay-TV-Sendeunternehmen das ausschließliche Recht, ihre Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. Werden Pay-TV-Inhalte illegal per Live-Stream verbreitet, so haften sowohl der Betreiber der Streaming-Plattform als auch dessen technischer Dienstleister gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz für die begangene Urheberrechtsverletzung.

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16. August 2018

Auch Lacher müssen bezahlt werden: Fernsehsender darf Konkurrenz-Ausschnitte („TV-Flops“) nicht kostenfrei wiedergeben

Mann hinter der Kamera in einem Raum zur Aufzeichnung einer Fernsehsendung
Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018, Az.: 6 U 116/17

Werden im Rahmen einer Fernsehsendung Videosequenzen anderer Sender ausgestrahlt, so kann dies nach § 24 Abs. 1 UrhG bzw. § 51 Abs. 1 UrhG generell kostenfrei zulässig sein. Ein solcher Fall liegt allerdings nicht vor, wenn die Sequenzen 1:1 wiedergegeben werden und keine Auseinandersetzung mit deren Inhalt an sich erfolgt. Soll dadurch vielmehr die Belustigung der Zuschauer bewirkt werden, indem lustige Pannen anderer Sendungen eingespielt werden, so ist eine derartige Wiedergabe lizenz- und damit kostenpflichtig.

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11. August 2017 Top-Urteil

Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen „GNU General Public License“

Word-Cloud „GNU“
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 72/16

Die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ (GNU GPL) lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Schadensersatzes für solche Verletzungen kann vom Rechteinhaber grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierbei ist zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Wird die Nutzung einer solchen Software einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung hingegen üblicherweise bereits unentgeltlich ermöglicht, ist der „objektive Wert“ der Software mit Null anzusetzen, womit ein entsprechender Schadensersatzanspruch ausscheidet.

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