Inhalte mit dem Schlagwort „Telekommunikationsrecht“

01. Juli 2011

Einwählen in unverschlüsselt betriebenes WLAN nicht strafbar

Beschluss des LG Wuppertal vom 19.10.2010, Az.: 25 Qs 10 Js 1977/08-177/10 Das Einwählen in ein unverschlüsselt betriebenes WLAN-Netz mit dem Zweck der Mitbenutzung des Internetzuganges verstößt weder gegen Vorschriften des TKG noch gegen solche des BDSG oder des StGB, da der Betreiber durch den Verzicht auf die Verschlüsselung des WLANs schlüssig erklärt, dass die zugeteilte IP-Adresse auch für den sich Einwählenden bestimmt ist. Somit muss sich der Betreiber des WLAN-Routers die von dem Gerät getroffene Bestimmung zurechnen lassen.
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30. Juni 2011

Vorratsspeicherung vertraulicher Verkehrsdaten ist unzulässig

Urteil des AG Meldorf vom 29.03.2011, Az.: 81 C 1403/10 Ein Vertrag über das Bereitstellen eines Internetanschlusses ist nach seinem Schwerpunkt als Mietvertrag zu klassifizieren. Zum Beweis der Nutzung des Anschlusses darf der Anbieter keine Verbindungsdaten vorlegen, da diese nach § 97 Abs. 3 TKG unverzüglich gelöscht werden müssen. Mit dem Urteil stellt sich das Gericht gegen eine jüngste Entscheidung des BGH, in der der 3. Zivilsenat die Speicherung von Verbindungsdaten durch § 100 Abs. 1 TKG gerechtfertigt gesehen hatte (Siehe BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. III ZR 146/10).
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05. November 2010

Offenlegung von Daten ohne Kenntnis des Betroffenen verletzt Telekommunikationsgeheimnis

Beschluss des OLG Köln vom 05.10.2010, Az.: 6 W 82/10

Die richterliche Anordnung der Auskunftserteilung durch Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen kann den Anschlussinhaber in dem grundrechtlich geschützten Telekommunikationsgeheimnis verletzen. Dem Anschlussinhaber muss die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzten, und ihm  steht daher gegebenenfalls ein Beschwerderecht zu. Außerdem besteht der Anspruch auf Auskunftserteilung nur im Falle der Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß, wofür ein Downloadangebot eines älteren Musikalbums ohne weitere Umstände nicht ausreicht.
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30. Juli 2010

Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Mobilfunkanbieter-AGB

Urteil des LG Itzehoe vom 19.09.2009, Az.: 10 O 91/08 Die Möglichkeit eines Netzbetreibers, sich die komplette Sperrung des Mobilfunkzugangs eines Kunden vorzubehalten, wenn dieser auch nur mit einer geringen Summe im Verzug ist, stellt laut LG Itzehoe eine unangemessene Benachteiligung dar. Weiter ist es nicht hinnehmbar, wenn sich der Betreiber das Recht einräumt, den Vertrag nach Belieben abzuändern und diese Änderung nach Ausbleiben von Widerspruch durch den Kunden als akzeptiert zu bemerken. Der durchschnittliche Kunde sei nicht in der Lage, die Tragweite der Änderung zu überblicken. Da dem Kunden auf diese Weise massive Nachteile oktroyiert werden können, stellt auch diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung dar.
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10. Juni 2009

T-Mobile – XtraPac

Urteil des BGH vom 05.11.2008, Az.: I ZR 55/06

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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26. Januar 2006

Verfall von Prepaid Karten bei Handys unzulässig

Urteil des LG München I vom 26.01.2006, Az.: 12 0 16098/05 Laut Urteil des LG München I sind Verfallsklauseln in Mobilfunkverträgen bei Prepaid-Handys nach denen das Guthaben bei Nichtbenutzung des Handys innerhalb eines Jahres verfällt, unzulässig.
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20. Oktober 2005

Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers wegen unter Vorbehalt gezahlten Entgelts für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst

Urteil des BGH vom 20.10.2005, Az.: III ZR 37/05 a) Zum Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers gegen einen Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber wegen unter Vorbehalt gezahlten Entgelts für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst. b) Hat der Bereicherungsgläubiger seine Leistung unter Vorbehalt erbracht,kann sich der Bereicherungsschuldner nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er dem Vorbehalt nicht widersprochen hat.
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28. Juli 2005

Kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen

Urteil des BGH vom 28.07.2005, Az.: III ZR 3/05 a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird. b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet.
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09. Juni 2005

„Gewinn-Auskünfte“ unter einer 0190-Nummer sind verboten

Urteil des BGH vom 09.06.2005, Az.: I ZR 279/02 Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine "Gewinn-Auskunft" unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, wenn dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt wird, sondern die Gewinne nur allgemein beschrieben werden. Eine Aufforderung, einen Kostenbeitrag zum Gewinnspiel zu leisten, rechnet zu dessen Teilnahmebedingungen. Dieser Teilnahmebedingung fehlt die gebotene Eindeutigkeit, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, wofür der angeforderte "Organisationsbeitrag" verwendet wird.
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21. Dezember 2004

Vorlageverpflichtung der technischen Überprüfung eines Mobilfunkanschlusses

Urteil des AG Cochem vom 21.12.2004, Az.: 2 C 449/04 1. Wird gegen eine Mobilfunkrechnung Einwendung erhoben und teilt der Anbieter daraufhin mit, dass die durchgeführte technische Überprüfung keinen Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Abrechnung ergebe, so kann der Kunde mehr als zwei Jahre später die Vorlage der technischen Überprüfung nicht mehr verlangen. Im Rechtsstreit ist in diesem Fall von der gesetzlichen Vermutung auszugehen, dass die Verbindungsentgelte zutreffend ermittelt worden sind. 2. Ist die monatliche Abrechunung in den AGB eines Mobilfunkdiensteanbieters vorgesehen und wird darauf hingwiesen, dass die Abrechnung erst nach Übermittlung der Daten erfolgt, so handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist und der Anbieter kann trotz der späten Übersendung einer Rechnung seine Forderung geltend machen.
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