Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassung“

23. Dezember 2019

Maracujasaft ist nicht gleichbedeutend mit Maracujanektar

Maracujasaft im Glas und frische Früchte daneben
Urteil des OLG Rostock vom 25.09.2019, Az.: 2 U 22/18

Die Bezeichnung eines Maracujanektars als Maracujasaft in einem Werbeprospekt ist objektiv unrichtig und damit unlauter. Denn es gibt bekannte Unterschiede zwischen einem Saft und einem Nektar, wie etwa die mögliche Zufügung von Zucker und Honig bei einem Nektar. Diese Unterscheidung ist Kunden von Lebensmittelmärkten auch bekannt, sie benutzen die Begriffe Saft und Nektar keineswegs als Synonym. Dass das Bild des Fruchtnektars im Prospekt abgedruckt wurde ist unerheblich, da von der Verpackung her nicht auf einen Fruchtnektar geschlossen werden kann. Ob in diesem Fall eine Zu- oder Draufgabe zu einem anderen Produkt besteht, ist nicht entscheidend, weil die Unterscheidung keinen Einfluss auf die Unlauterkeit haben würde.

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18. Dezember 2019

Netflix-Serie „Skylines“ von Kunstfreiheit geschützt

Junger Mann streamt Serien am Laptop
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 21.11.2019, Az.: 16 W 56/19

Netflix drehte vor kurzem die Serie "Skylines", in der es um einen Rapper und Produzenten in Frankfurt am Main geht, der von einem großen Label unter Vertrag genommen wird. Das gleichnamige Label "Skyline Records" beantragte dagegen eine einstweilige Verfügung, welcher aber vom Gericht nicht stattgegeben wurde. Es bestehen zwar Ähnlichkeiten zwischen der Serie und der Wirklichkeit, diese sind jedoch ausreichend distanziert dargestellt, dass der Zuschauer erkennen kann, dass hier nicht die Wirklichkeit abgebildet werden soll. Die filmische Übertreibung und Überzeichnung der Serie macht dem Zuschauer dies noch zusätzlich deutlich.

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09. Dezember 2019

Transparente Flugpreise: Endpreis darf Sonderrabatte nicht enthalten

Papierflieger aus Geldscheinen
Urteil des OLG Dresden vom 29.10.2019, Az.: 14 U 754/19

Eine Angabe zu Flugpreisen auf einer Internetseite, die unter Einrechnung eines Rabattes erfolgt, der nur bei einer bestimmten Zahlungsart gewährt wird, ist intransparent und verstößt gegen Artikel 23 Abs. 1 S.1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Danach ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen und muss alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten. Wird bei einer Zahlung mit einer bestimmten Geldkarte ein Rabatt in genau der Höhe einer sogenannten „Service Fee“ gewährt, die bei jeder Flugbuchung erhoben wird und somit vorhersehbar ist, ist die Servicegebühr zumindest für einen großen Teil der Verbraucher auch unvermeidbar. Die Servicegebühr ist somit in den Endpreis miteinzubeziehen.

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09. Dezember 2019

Einige Funktionen eines Ärztebewertungsportals unzulässig

Arzt Bewertung
Urteil des OLG Köln vom 14.11.2019, Az.: 15 U 89/19

Ein Arztbewertungsportal fällt nicht mehr in die Rolle des neutralen Informationsmittlers, sobald den an die Plattform zahlenden Ärzte verdeckte Vorteile gewährt werden. Dies ist der Fall, wenn Basiskunden auf dem Portal als Werbeplattform für Premiumkunden benutzt werden, beispielsweise durch einen Verweis auf weitere Ärzte auf dem Profil eines Basiskunden oder die unterschiedliche bildliche Darstellung von Basis- und Premiumkunden. Derartige Funktionen eines Bewertungsportals sind unzulässig. Hingegen ist es nicht unzulässig, dass Premiumkunden ihr Profil in größerem Umfang als Basiskunden ausgestalten können.

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25. November 2019

Beweislast bei der Zusendung von Werbemails

AdobeStoFrau bearbeitet Mails an Laptop
Urteil des OLG Hamburg vom 25.01.2018, Az.: 3 U 122/17

Wird bei einem Immobilienportal ein Suchauftrag gestellt, dessen maßgeblicher Zweck darin besteht, dem Suchenden E-Mails mit Angeboten zuzusenden, muss der Suchende, sofern er später gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG auf Unterlassen des Zusendens der E-Mails klagt, unter anderem darlegen, welche Konditionen für die Erteilung des Suchauftrags galten. Diese Umkehr der Beweislast treffe den Antragssteller, da dieser mit der Erteilung des Suchauftrags den Umfang der ihm zugesandten E-Mails maßgeblich vorgebe.

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25. November 2019

Verkauf von Backwaren an Sonntag nicht wettbewerbswidrig

AdobeSOrdner über Gaststättenrecht neben goldener Waage
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 17.10.2019, Az.: I ZR 44/19

An zwei Sonntagen hatte ein Backwarenvertreiber in zwei seiner Filialen Brote und unbelegte Brötchen verkauft, was die Klägerin als wettbewerbswidrig erachtete, da es gegen das Ladenschlussgesetz verstoße. Diese Ansicht lehnte das Gericht ab, da sich in den Filialen auch Cafés befinden, weshalb es sich um ein Gaststättengewerbe handelt. Die Brote und Brötchen dürfen somit gemäß des Gaststättengesetzes auch an Sonntagen im Straßenverkauf abgegeben werden. Nach Art und Menge durfte der Verkäufer der Waren auch davon ausgehen, dass diese zum alsbaldigen Verzehr genutzt wurden.

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13. September 2019

„Das beste und größte Netz“- Werbung irreführend

blauer Orden mit Schriftzug "geprüfte Qualität"
Urteil des OLG Hamburg vom 23.05.2019, Az.: 3 U 75/18

Ein Telekommunikationsunternehmen hatte damit geworben, das größte und beste Mobilfunknetz in Deutschland zu haben. Dies wollte es mit Tests des TÜV belegen, die jedoch suggerierten, dass sie von neutraler, dritter Seite durchgeführt wurden. Jedoch wurden die Tests von dem Unternehmen selbst in Auftrag gegeben, wodurch es diesem an Neutralität und Objektivität mangelt. Deswegen kann dies nicht als Testwerbung, sondern muss als Alleinstellungswerbung gewertet werden. Die Kriterien davon wurden aber nachweislich nicht erfüllt, da ein deutlicher Vorsprung vor den Mitbewerbern und eine gewisse Stetigkeit dessen nicht festgestellt werden kann. Somit ist die Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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30. August 2019

Portal darf Daten von Ärzten ohne Zustimmung nicht verwenden

Mann in weißem Kittel hält daumen hoch neben abgehakten Boxen
Urteil des LG Bonn vom 28.03.2019, Az.: 18 O 143/18

Ein Internet-Portal, welches Besuchern ermöglicht Ärzte in ihrer Umgebung zu suchen und zu bewerten, darf Daten von Ärzten nicht ohne deren Zustimmung nutzen. Zwar darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine ähnliche Seite weiterbetrieben werden, da sie als neutraler Informationsmittler handelt, jedoch unterscheidet sich der dortige Fall deutlich. Denn in dem hier verurteilten Portal können Ärzte durch Erwerb eines "Premium-Pakets" gewisse Vorteile erlangen, wie etwa die individuelle Ausgestaltung ihres Profils, das Hochladen eines Profil Bildes oder sogar die Möglichkeit auf dem Portal selbst bei konkurrierenden Ärzten Werbung zu schalten. Dadurch fühlen sich Besucher der Seite unterbewusst zu den zahlenden Ärzten hingezogen und die anderen haben einen großen Nachteil und den Druck auch für das "Premium-Paket" zu zahlen. Somit verlässt die Betreiberin der Seite ihre Position als neutraler Informationsmittler und handelt aus eigenem Gewinninteresse, wodurch sie nicht das Recht hat Daten nicht zahlender Ärzte, ohne deren Wissen oder Zustimmung, zu nutzen.

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25. Juli 2019 Top-Urteil

Vielzahl von Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten

Briefe Stapel
PM Nr. 91/2019 zum Urteil des BGH vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18

Das intensive Abmahnverhalten eines nach § 4 Abs. 1 UKlaG in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Verbraucherverbands ist nicht rechtsmissbräuchlich, sofern der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist. Es ist dahingehend nebensächlich, ob mit den vielen Unterlassungsklagen auch Einnahmen erzielt werden, wenn zumindest auch Verbraucherinteressen durchgesetzt werden. Von der Anzahl der Abmahnungen kann nicht sofort auf eine Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden.

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22. Juli 2019

Sperranspruch wegen rechtsverletzender Webseiteninhalte

Kabel zur Datenübertragung
Urteil des LG München I vom 07.06.2019, Az.: 37 O 2516/18

Innerhalb der Störerhaftung gegen einen Internetzugangsprovider ist ein Unterlassungsanspruch aufgrund rechtsverletzender Inhalte Dritter nach dem Telemediengesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ausgeschlossen. Stattdessen kann der Rechteinhaber analog § 7 IV TMG einen Sperranspruch gegen den Anbieter geltend machen, für die Sperre anfallende Kosten muss der Rechteinhaber nicht erstatten. Außerdem muss der Rechteinhaber zwar zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Identität des für die Rechtsverletzung verantwortlichen Webseitenbetreibers aufzudecken, jedoch keine gerichtlichen Schritte veranlassen, wenn die Befürchtung besteht, dieser könnte den Hostprovider dann wechseln.

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