Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassung“

08. Juli 2019

Berichterstattung in Amtsblättern: Was ist zulässig?

Presse Schirftzug auf Zeitungsbogen
PM zum Urteil des OLG Stuttgart vom 29.05.2019, Az.: 4 U 180/17

Bei der Berichterstattung in Amtsblättern muss darauf geachtet werden, dass das Gebot der Staatsferne der Presse gewahrt wird. Demnach muss eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden, um einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne feststellen zu können. Bei einer Berichterstattung durch die Kommunen kommt es vor allem darauf an, dass die Berichte ihrer Art und Weise nach nicht pressemäßig wirken.

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03. Juni 2019

Liegt eine öffentliche Zugänglichmachung vor, wenn ein Bild nur in Kenntnis der konkreten URL abrufbar ist?

Webseiten Design und Entwicklung
Urteil des LG Frankfurt vom 24.01.2018, Az: 2-03 O 140/18

Eine Unterlassungserklärung richtet sich nicht nur darauf, Bilder nicht erneut öffentlich zugänglich zu machen. Vielmehr muss auch dafür gesorgt werden, dass bereits öffentlich zugängliche Bilder nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Dabei reicht es nicht aus, dass ein Bild von einer Webseite entfernt wird und nur noch über eine ganz bestimmte URL abrufbar ist, wenn man die URL kennt. Denn über Bildersuchmaschinen ist das Foto dann trotzdem noch zu finden, somit liegt auch dann noch eine Zugänglichmachung vor.

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29. Mai 2019

Autohändler dürfen wichtige Informationen bei Internetkäufen nicht verstecken

Rücklichter mehrerer Autos
Urteil des OLG Köln vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18

Ein Autohändler muss die Bedingungen unter denen der Kaufpreis gelten soll in der Nähe des Kaufpreisangebots platzieren. Das Gericht urteilte, dass der Verbraucher sich regelmäßig nicht das komplette Angebot gründlich durchlese, sondern anhand von wenigen ausschlaggebenden Punkten entscheidet, ob er das Angebot interessant finde. Sind vertragswesentliche Informationen jedoch „versteckt“, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt, da diese Informationen den tatsächlichen Kaufpreis beeinflussen.

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25. April 2019

Internetanbieter darf Kunden-Router für WLAN-Hotspots nutzen

Router Hand mit Handy
Pressemitteilung Nr. 55/2019 zum Urteil des BGH vom 25.04.2019, Az.: I ZR 23/18

Die den Kunden von einem Internetanbieter zur Verfügung gestellten WLAN-Router dürfen ohne die Zustimmung der Kunden für WLAN-Hotspots genutzt und diese auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals beeinträchtigt nicht den Internetzugang der Router-Inhaber, des Weiteren besteht auch kein Haftungsrisiko für eventuelle von Dritten über das WLAN-Signal begangene Rechtsverletzungen. Zudem steht den Kunden ein zeitlich uneingeschränktes Widerspruchsrecht zu. In der Aktivierung des WLAN-Signals ist aus den genannten Gründen demnach keine Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG zu sehen.

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20. Februar 2019

Abmahnungsverbot unter Mitbewerbern

Mann hält Hand schützend vor seinem Körper
Urteil des LG Wiesbaden vom 05.11.2018, Az.: 5 O 214/18

Bei Verstößen gegen die DSGVO sind Mitbewerber nicht zur Abmahnung befugt. Die Klägerin steht mit dem Beklagten in einem Wettbewerbsverhältnis und möchte diese auf Grund von unzureichenden datenschutzrechtlichen Auskünften nach Art. 15 DSGVO zur Unterlassung verpflichten. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Regelungen der DSGVO abschließend sind. Das bedeutet, dass für die Anwendung des UWG neben der DSGVO kein Raum ist und Mitbewerber somit Verstöße gegen die DSGVO nicht nach Wettbewerbsrecht abmahnen können.

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04. Februar 2019

Keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr bei englischer Bezeichnung „Cab“

Smartphone mit Taxi App
Urteil des LG Dortmund vom 28.12.2018, Az.: 4 O 151/18

Bei einer Werbung mit der englischen Bezeichnung „Cab“ für eine App zur Vermittlung von Fahraufträgen an Mietwagen- und Taxiunternehmen besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr. Dies gilt insbesondere, wenn die Farbe der Mietwägen des Unternehmens nicht die „typische Taxifarbe“ (Hellelfenbein) aufweist. Allein die Bezeichnung „Cab“, die übersetzt „Taxi“ bedeutet, begründet keinen Unterlassungsanspruch.

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31. Januar 2019

Hinweis auf bereits erloschenes Patent ist wettbewerbswidrig

gelbes Auto auf Tisch zwischen Händen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2018, Az.: I-2 U 26/18

Wird auf Verpackungen, Anleitungen und Produktbeschreibungen auf ein Patent hingewiesen, das jedoch zur Zeit des Werbeauftritts bereits erloschen ist, stellt dies eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ein solcher Hinweis fördert fälschlicherweise die Annahme eines durchschnittlichen Verbraucherkreises, dass das Patent tatsächlich besteht.

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08. Januar 2019 Top-Urteil

Lichtbildschutz für Fotografien von gemeinfreien Gemälden

Frau fotografiert Bild in Museum mit Smartphone
Pressemitteilung Nr. 195/2018 zum Urteil des BGH vom 20.12.2018, Az.: I ZR 104/17

Auch Fotografien von gemeinfreien Gemälden in einem Museum fallen in den Anwendungsbereich des § 72 UrhG, womit auch die unerlaubte Verbreitung solcher Bilder durch Dritte eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Sofern in dem Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Museums zudem ein Fotografierverbot enthalten ist und von einem Museumsbesucher sowohl unerlaubt Fotografien der Gemälde angefertigt, als auch im Anschluss im Internet veröffentlicht werden, kann der Betreiber des Museums auch hier Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen.

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04. Oktober 2018

Bezeichnung „Antisemit“ verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

Frau an Sprecherpult
Urteil des LG Regensburg vom 26.06.2018, Az.: 62 O 1925/17

Die öffentliche Bezeichnung eines Sängers als „Antisemit“ aufgrund der Inhalte seiner Liedtexte, stellt eine unzulässige Meinungsäußerung dar, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. Die Äußerung ist schon deshalb nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, weil es keine allgemein gültige und allgemein anerkannte Definition für den Begriff des „Antisemitismus“ gibt. Eine Definition dieses Begriffs ist immer von einer persönlichen Bewertung abhängig, die gerade nicht dem Beweis zugänglich ist. Im Rahmen einer Abwägung zwischen dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung muss hier Letzteres zurücktreten. Auch wenn der öffentliche Diskurs über verdeckte antisemitische Tendenzen in der heutigen Gesellschaft wichtig ist, stellt die Bezeichnung als „Antisemit“ gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, da sie als besonders herabwürdigend und ehrverletzend zu bewerten ist. Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass die Aussage nicht „im Eifer des Gefechts“ getroffen, sondern im Rahmen eines Vortrags wohl überlegt und bewusst getätigt wurde.

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