Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassung“

27. August 2015

Sprungverweise bei Vertragssoftware als „legal content“

Mensch erstellt Online am Laptop einen Vertrag mithilfe einer Software
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2015, Az.: 11 U 31/14

Bei einem „Vertragsassistenten“, der durch ein besonderes Frage-Antwort-System Textbausteine mithilfe von Sprungverweisen mit Folgebausteinen verknüpft und so für den die Fragen beantwortenden Endnutzer einen geeigneten Vertrag erstellt, zählen neben den jeweiligen Textbausteinen auch die Sprungverweise zum sogenannten legal content. Die Sprungverweise stellen insbesondere keine technischen Mittel dar, weil sie keine beliebigen Verknüpfungen umsetzen, sondern die Verknüpfungen vielmehr auf den juristischen Inhalt des Textes abstimmen.

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24. April 2015

Keine Erstbegehungsgefahr bei Produktpräsentation auf Fachmesse

Mikado-Keksstangen vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

a) Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe.

b) Die bei einem Fachpublikum vorhandenen Kenntnisse der am Markt vertretenen Produkte, ihrer Gestaltung und ihrer Herkunft stehen auch im Hinblick auf nahezu identische Nachahmungsprodukte regelmäßig der Annahme einer unmittelbaren Verwechslung mit dem Originalprodukt und der irrtümlichen Annahme von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen entgegen, wenn die Produkte in Packungen mit gegenüber dem Originalprodukt deutlich unterschiedlichen Herkunftshinweisen vertrieben werden.

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24. April 2015

Unbestimmter Unterlassungstitel kann auf vollstreckungsfähigen Inhalt begrenzt werden

Wort "Vollstreckung" im Gesetzestext
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 29.01.2015, Az.: 6 W 3/15

Auch ein nicht hinreichend bestimmter Unterlassungstitel kann ausnahmsweise vollstreckungsfähig sein, wenn er durch Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, welche zum Erlass des Titels geführt hat, auf den Teil begrenzt werden kann, welcher vollstreckungsfähig ist. Die Nennung einer Telefonnummer an falscher Stelle in der Widerrufsbelehrung erfasst nicht der Kernbereich des Verbots zur Nennung keiner Telefonnummer.

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07. April 2015

Öffentliches Zugänglichmachen bei Direkteingabe der Ziel-URL

Nahaufnahme der Adresszeile eines Internetbrowsers
Urteil des LG Berlin vom 06.01.2015, Az.: 15 O 412/14

Für ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG ist es ausreichend, wenn der Inhalt nur über die gezielte Eingabe der betreffenden URL aufrufbar ist. Das der entsprechende Inhalt dabei nicht über Suchmechanismen im Internet oder auf der Website selbst auffindbar ist, ist unbeachtlich. Für eine Realisierung einer öffentlichen Zugänglichmachung nach §19 a UrhG kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit des Seitenabrufes an, da bereits die abstrakte Möglichkeit des Abrufes genügt.

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25. März 2015

Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ ohne akademische Ausbildung ist irreführend

Mann will Golfball in das Loch schießen. Er befindet sich bei schönem Wetter auf dem Golfplatz
Urteil des LG Wuppertal vom 12.12.2014, Az.: 15 O 7/14

Die Verwendung des Begriffs „Diplom-Golflehrer“ zu Werbezwecken ohne eine entsprechende akademische Ausbildung ist irreführend und somit nach §§ 8 I, 3 Nr.1, 3, 5 II Nr.3 UWG zu unterlassen. Bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde durch die Verwendung des Begriffs „Diplom“, die Vorstellung einer besonderen Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium erweckt. Eine solche Titelführung begründet ein erhöhtes Maß an Vertrauen in die Fähigkeiten, den Ruf und die Zuverlässigkeit der entsprechenden Person, welches ohne die entsprechende akademische Ausbildung nicht zwangsläufig garantiert werden kann. Dabei ist es unerheblich, dass ein mit dem Golfsport vertrauter Interessent weiß, dass die Bezeichnung „Diplom-Golflehrer“ in Golfkreisen üblicherweise verwendet wird, um entsprechende Golffortbildungen und Qualifikationen zu bewerben, da der Großteil der angesprochenen Verkehrskreise nicht mit den Besonderheiten im Golfgeschäft vertraut ist und hinter dem Begriff „Diplom“ eine akademische Ausbildung vermutet.

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16. März 2015

Werbebegriff „Resort“ ohne entsprechendes Freizeit oder Gastronomieangebot unzulässig

Urlaubsresort und Palmen am Meer
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.12.2014, Az.: I-2 U 30/14

Ein einzelnes zur Vermietung stehendes Ferienhaus, welches unter der Internetadresse „www.Resort-B.eu“ beworben wird, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung gem. §5 I Nr.1 II und somit eine unlautere Handlung nach §3 UWG.

Ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises verbindet mit dem Begriff „Resort“ ein über die bloße Beherbergung hinaus gehendes Angebot an Freizeit- und Gastronomie. Dabei ist es unerheblich ob diese Zusatzangebote vom Betreiber selbst oder von einem Dritten bereitgestellt werden. Ist ein Freizeit- und Gastronomieangebot nicht oder noch nicht gegeben, ist eine Verwendung des Begriffs „Resort“ für die Zeit des Fehlens eines solchen Angebots unzulässig und gemäß § 8 I S.1 UWG zu unterlassen.

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16. März 2015 Top-Urteil

Werbung für PKW-Modellreihe bedarf nicht immer einer CO²-Emissionsangabe

Auspuff eines Autos
Urteil des BGH vom 24.07.2014, Az.: I ZR 119/13

Amtlicher Leitsatz

a) "Modell" im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 1999/94/EG dann, wenn unter einem Modell mehrere Varianten und/oder Versionen zusammengefasst sind, der Wert für die CO2-Emissionen dieses Modells auf der Grundlage der Variante oder Version mit den höchsten offiziellen CO2-Emissionen innerhalb dieser Gruppe anzugeben sind.

b) Die in Anhang IV Unterabsatz 3 der Richtlinie 1999/94/EG enthaltene Bestimmung, wonach der Kraftstoffverbrauch nicht angegeben werden muss, wenn in der Werbeschrift lediglich auf die Fabrikmarke und nicht auf ein bestimmtes Modell verwiesen wird, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass in einem solchen Fall immerhin die CO2-Emissionen angegeben werden müssen.

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02. März 2015

Zum Urheberrechtsschutz für Ausschreibungsunterlagen

Frau mit Kugelschreiber in der Hand und vielen Copyright-Zeichen im Hintergrund.
Urteil des LG Köln vom 18.12.2014, Az.: 14 O 193/14

Ausschreibungsunterlagen können als Schriftwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von den gebräuchlichen Standartformulierungen betreffend technischer Produkte abheben. Schon vor dem Hintergrund, dass auch andere Personen die Möglichkeit behalten müssen, vergleichbare Ausschreibungsunterlagen zu erstellen, indem sie insbesondere die Fachsprache verwenden müssen, ist ein erhebliches Freihaltebedürfnis gegeben, weswegen ein Urheberrechtsschutz in der Regel abzulehnen ist.

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12. Februar 2015

Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung bei identifizierender Textberichterstattung

Ein Mann im Anzug liest gerade Zeitung in einem Friseursalon.
Urteil des BGH vom 13.01.2015, Az.: VI ZR 386/13

Ein Promifriseur, der namentlich in Zusammenhang mit der Festnahme seines Mitarbeiters in einer Berichtserstattung erwähnt wird, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung. So ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwar unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Geschäftsehre betroffen, jedoch überwiegt die Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse des Friseurs am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten. Insbesondere betrifft die Berichterstattung nur die berufliche Sphäre und es drohen weder soziale Ausgrenzung noch Stigmatisierung oder Prangerwirkung.

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20. Januar 2015

Keine Wiederholungsgefahr bei Veränderung der tatsächlichen Umstände

Vernichtetes Dokument
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.2014, Az.: 6 U 30/14

Die Wiederholungsgefahr für eine wettbewerbsrechtlich unlautere Handlung kann – außer durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – auch durch eine Änderung der tatsächlichen Umstände entfallen, wenn dadurch die Gefahr einer Wiederholung der Verletzungshandlung ausgeschlossen wird. Dies ist jedenfalls bei einer Berichterstattung über eine ergangene einstweilige Verfügung der Fall, wenn Letztere nachfolgend aufgehoben wird.

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