Inhalte mit dem Schlagwort „Veröffentlichung“

30. September 2016 Top-Urteil

Das Setzen von Hyperlinks auf rechtswidrig veröffentlichte Werke kann eine öffentliche Wiedergabe darstellen

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des EuGH vom 08.09.2016, Az.: C-160/15

Das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, stellt dann eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dar, wenn die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht von jemandem, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website kannte oder hätte kennen müssen, zur Verfügung gestellt wurden oder wenn die Links mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei in diesem Fall die Kenntnis der Geschütztheit der Werke vermutet wird.

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07. Juli 2023

EuGH: Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ möglich

Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-469/17

Der EuGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von als geheim eingestuften Dokumenten über den Auslandseinsatz der Bundeswehr („Afghanistan-Papiere“) durch die WAZ wohl rechtmäßig sein könnte. Im Kern ging es um die Frage, ob die Dokumente einen Urheberrechtsschutz im Sinne von Art. 2 lit. a) der Urheberrechtsrichtlinie (Richtline 2001/29/EG) genießen und ob die allgemeine Pressefreiheit gegenüber dem Urheberrechtsschutz Vorrang erhält. In seinem Urteil geht der EuGH davon aus, dass die Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ eine Berichterstattung über Tagesereignisse im Sinne des Art. 5 Abs. 3 lit. c) der Urheberrechtsrichtlinie darstellen könnte, welche der Pressefreiheit den Vorrang vor dem Schutz des Urhebers gibt.

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06. Dezember 2021

Streit um Kohl-Protokolle: Witwe des Altkanzlers bekommt keine Millionenentschädigung

aufgeschlagenes Buch mit Euro-Symbol
Pressemitteilung Nr. 218/2021 des BGH zu den Urteilen vom 29.11.2021, Az.: VI ZR 248/18, VI ZR 258/18

Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl erhält keine Entschädigung in Millionenhöhe für die Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“. Das Buch enthält eine Vielzahl angeblicher Äußerungen des vormaligen Klägers Helmut Kohl, die nach Aussage der Beklagten bei Gesprächen zur Erstellung von Kohls Memoiren gefallen sind. Der vormalige Kläger hatte eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch diese Passagen des Buches geltend gemacht und deshalb die Unterlassung der Verbreitung der Passagen sowie die Zahlung einer Geldentschädigung von mindestens 5 Mio. € gefordert. Die Witwe und Alleinerbin des verstorbenen Altkanzlers führte den Rechtsstreit fort und unterlag nun vor dem BGH, da ein Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich und deshalb jedenfalls mit dem Tod des vormaligen Klägers untergegangen ist.

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24. Juni 2021

Berichte über Lebensmittelkontrollen müssen gesetzliche Vorgaben einhalten

Verschiedene Lebensmittel auf einem weißen Tisch
Beschluss des VG Oldenburg vom 01.06.2021, Az.: 7 B 2170/21

Eine Behörde kann über eine Lebensmittelkontrolle unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 1a LFGB im Internet berichten. Die Informationen müssen allerdings inhaltlich richtig, möglichst schonend für den Betroffenen sein und dem Zweck der Vorschrift dienen. Eine detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel informiert ausreichend und grenzt gleichzeitig das Ausmaß ein. Erforderlich ist ein hinreichender Produktbezug - die Lebensmittel müssen genau bezeichnet sein, damit die Informationen als verhältnismäßig angesehen werden können.

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28. Mai 2021

Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage – DSGVO Vorgaben eingehalten?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.01.2021, Az.: 11 LA 16/20

Wird ein Foto im Internet veröffentlicht und sind die abgebildeten Personen identifizierbar, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wofür nach der DSGVO eine Einwilligung nötig ist. Fehlt diese, kann die Verarbeitung dennoch rechtmäßig sein, beispielsweise unter den Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dafür müsste die Veröffentlichung des Fotos zur Wahrung berechtigter Interessen nötig sein. Das Gericht hat zwar das berechtigte Interesse einer Partei, über politische Aktivitäten zu informieren, anerkannt. Allerdings kam es zum Ergebnis, dass dies auch durch Bilder, auf denen Gesichter weiterer Personen unkenntlich gemacht wurden, geschehen kann. Da dies in dem streitigen Fall unterlassen wurde, konnte die Veröffentlichung auch nicht auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO gestützt werden.

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04. Mai 2021

Ermittlung des Schadensersatzes bei Verletzung von Bildrechten

Lizenz auf einem grauen Hintergrund
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2021, Az.: 6 U 189/19

Für die Ermittlung der Höhe des Lizenzschadens bei der Verletzung von Bildrechten ist grundsätzlich der objektive Wert der Benutzungsberechtigung maßgeblich. Dabei sind unter anderem der verkehrsmäßig übliche Wert für die Nutzung und die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts zu berücksichtigen. Sind die Bilder bereits von einem dazu Berechtigten vorveröffentlicht worden, was auch dann der Fall ist, wenn der Zugang gegen Zahlung eines Entgelts erworben werden muss, mindert dies den Wert der Lizenz.

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14. April 2020

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

Fototermin
Pressemitteilung zum Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.04.2020, Az.: 2 A 11539/19.OVG

Ein Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung von Fotos seiner Person aus einem Schuljahrbuch, wenn er freiwillig bei einem entsprechendem Fototermin fotografiert wurde. Einer Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos im Schuljahrbuch bedürfe es nach dem Kunsturhebergesetz nicht, weil Fotos in einem Schuljahrbuch aus dem Bereich der Zeitgeschichte seien. Bei einer Abwägung der wechselseitigen Interessen sei das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Verhältnis zum Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Klassenfotos in einem Jahrbuch nur geringfügig beeinträchtigt worden. Der Kläger sei im dienstlichen Bereich in einer unverfänglichen, gestellten Situation fotografiert worden und habe zumindest konkludent in die Aufnahmen eingewilligt, die weder unvorteilhaft noch ehrverletzend seien.

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25. Juli 2019

Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten

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Beschluss des VG München vom 08.07.2019, Az.: M 32 SN 19.1346

Werden bei einem Betrieb innerhalb einer Lebensmittelkontrolle Mängel festgestellt, haben Verbraucher Anspruch auf Herausgabe der zugehörigen Berichte. Zwei Bäckereien aus München wollten dagegen vorgehen, das VG München lehnte deren Anträge jedoch unter Hinweis auf den Informationsanspruch der Verbraucher ab. Insbesondere fallen die Verstöße der Betriebe nicht unter ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, weil an der Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse besteht. Auch eine mögliche Veröffentlichung rechtfertigt laut Gericht keine andere Entscheidung.

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24. Juni 2019

Voraussetzungen für eine rechtmäßige urheberrechtliche Zitierung

News Logo auf Zeitschrift
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.04.2019, Az.: 11 O 107/18

Wird ein fremdes Zitat, das aus einer öffentlichen Veranstaltung stammt, veröffentlicht, muss darauf geachtet werden, dass das urheberrechtliche Zitatrecht gewahrt wird. Der Zitierende muss vor allem bei der Wiedergabe beachten, dass ein fremdes Zitat einen Beleg für die eigenen Gedankengänge darstellt. Wird beispielsweise ein Artikel veröffentlicht, in welchem ein wörtliches Fremdzitat verwendet wurde, muss eine Verbindung zwischen dem Fremdwerk und dem Eigenwerk aus dem Artikel hervorgehen.

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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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13. November 2018

Keine Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils bei Verstoß gegen negative Meinungsfreiheit

Urteil des Bundesgerichtshofs
Urteil des BGH vom 19.07.2018, Az.: IX ZB 10/18

Die Vollstreckung eines Urteils, welches der verurteilten Fernsehanstalt aufgibt, eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats in einer Äußerung enthaltene Geschichtsverfälschung zu bedauern und sich für eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats hierin zu sehende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu entschuldigen, verstößt offenkundig gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public.

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